Dienstleistungen - 310689-2023

26/05/2023    S101

Deutschland-Schorndorf: Fernmeldedienste

2023/S 101-310689

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schorndorf
Postanschrift: Am Marktplatz 1
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: schorndorf-graueflecken@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schorndorf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6XCC/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6XCC/documents
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Kernstadt und des Stadtteil Weiler von Schorndorf (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/67
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Schorndorf beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorg-ten Gebieten der Kernstadt Schorndorf und des Stadtteils Weiler durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (nachfolgend „Gigabit-RL“) vom 26.04.2021 und der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (nachfolgend „Gigabit-RR“) vom 15.09.2020 sowie durch eine bereits beantragte und noch nicht gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die Konzessionsvergabe soll in zwei Losen erfolgen, namentlich:

• Los 1: Kernstadt Schorndorf mit 1183 Adresspunkten

• Los 2: Stadtteil Weiler mit 113 Adresspunkt

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kernstadt

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412100 Fernmeldenetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 1: Kernstadt Schorndorf mit 1183 Adresspunkten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 72
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadtteil Weiler

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412100 Fernmeldenetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Stadtteil Weiler mit 113 Adresspunkt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 72
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

1. Vorbemerkung:

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.

Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,

(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,

(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),

(4) Eigenerklärung gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz

(5) Eigenerklärung gemäß § 21 Schwarzarbeitergesetz

(6) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

(1) Bescheinigung der Bundesnetzagentur nach § 6 TKG alte Fassung bzw. § 5 TKG aktuelle Fassung, dass dem Bewerber die durch das TKG oder auf Grund des TKG eingeräumten Rechte zustehen.

(2) Erklärungen zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen

(3) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

(2) Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist

(3) Eigenerklärung darüber, dass die privat zu erbringende Investition mit verfügbaren Mitteln gedeckt ist.

(4) Eigenerklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personenschäden und Sachschäden sowie mindestens EUR 5 Mio. für Vermögensschäden besteht oder im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gestellt wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (2019, 2020, 2021).

(2) Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm betriebene Breitbandnetze-Netze. Vom Bewerber sind Referenzen über den Betrieb von vergleichbaren Breitband-Netzen in Landkreisen und/oder Gemeinden vorzulegen.

Die Netze müssen zum Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrags für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre (frühestens ab 1.1.2019) betrieben worden sein. Umfasst sind daher auch Referenzprojekte, welche vor 1.1.2019 errichtet wurden, aber seit 1.1.2019 für mindestens ein Jahr betrieben wurden.

(3) Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute Breitband-Netze. Vom Bewerber sind Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren Breitband-Netzen in Landkreisen und/oder Gemeinden vorzulegen. Der Bewerber muss die Glasfaseranschlüsse innerhalb von 24 Monaten ab Zuschlag/Projektbeginn ausgebaut haben. Der Ausbau muss innerhalb der letzten drei Jahre (Abnahme frühestens ab 1.1.2019) erfolgt sein. Die Abnahme muss erfolgt sein.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (2) Los 1: "Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm betriebene Breitband-Netze":

Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Betrieb von vergleichbaren Breitband-Netzen mit jeweils mindestens 300 Teilnehmern vorzulegen.

Los 2: "Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm betriebene Breitband-Netze":

Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Betrieb von vergleichbaren Breitband-Netzen mit jeweils mindestens 100 Teilnehmern vorzulegen.

Zu (3) Los 1: "Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute Breitband-Netze":

Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren Breitband-Netzen mit jeweils mindestens 300 Teilnehmern vorzulegen.

Los 2: "Eigenerklärung zu Referenzen des Bewerbers über von ihm ausgebaute Breitband-Netze":

Von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind mindestens zwei Referenzen über den Ausbau von vergleichbaren Breitband-Netzen mit jeweils mindestens 300 Teilnehmern vorzulegen.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Diese Bedingungen sind den Vergabeunterlagen enthalten. Die weiteren Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich insbesondere auch aus der Projektbeschreibung, der Förderrichtlinie Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“, der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“, der VwV Gigabitmitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg, der Vergabeunterlagen sowie dem Angebot des bezuschlagten Bieters.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 23/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in ZifferI.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

(2) Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

1. Stufe:

Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.

2. Stufe:

Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

3. Stufe:

Schließlich wird anhand der vorgelegten Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Maßgeblich sind hier die Anzahl der teilnehmenden Anschlüsse und die Aktualität der Referenz.

Für die Auswahl werden nur je drei Referenzen aus Betrieb und Ausbau eines Bewerbers berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die geplante Bewerberanzahl beträgt 3-5 Bewerber.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/05/2023