Angabe von drei Referenzen von Sterilisatoren jeweils in Labor- und Forschungsgebäuden davon mindestens 2 Stück mit der Klassifizierung S2 gem. GenTSV und BiostoffVo und einer S3 gem. GenTSV und BiostoffVo in den letzten fünf Jahren in Betrieb genommen. Mindestgröße der Kammer 500 l.
Nachweis über mindestens drei geeignete Referenzen von Sterilisatoren jeweils in Labor- und Forschungsgebäuden, die in den letzten fünf Jahren (2018 - 2022) in Betrieb genommen wurden mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts (Zeitpunkt der Abnahme muss in vorgenannten Zeitraum von fünf Jahren fallen) sowie Leistungsempfängers, der Art der Gebäudenutzung sowie eines Ansprechpartners beim Referenzgeber und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach dem Formblatt "Detailangaben Eignung".
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Als Mindestanforderungen müssen von jeder Referenz die nachfolgenden Anforderungen kumulativ erfüllt werden:
(a) Zwei der referenzgegenständlichen Sterilisatoren müssen in Labor- bzw. Forschungsgebäuden mit der Klassifizierung S2 gem. GenTSV und BiostoffVO und einer mit der Klassifizierung S3 gem. GenTSV und BiostoffVo eingerichtet worden sein.
(b) Der referenzgegenständliche Sterilisator muss abgenommen sein und im Realbetrieb eingesetzt werden.
(c) Die referenzgegenständlichen Sterilisatoren müssen eine Mindestgröße der Kammer von 500 l aufweisen.
ii. Erklärung zum geprüften Desinfektionsmittel und -verfahren
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat durch entsprechende Eigenerklärung in dem Formblatt "Eignungsbewertungsmatrix" nachzuweisen, dass seine Produkte der "Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren", Stand 31.10.2017, gem. Ziffer 3.4.2 "Desinfektion von Abfällen" entsprechen
iii. Erklärung zu den Ausschlussgründen
Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung" eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.