Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Erstellung einer Europäischen Roten Liste der Orthopteren.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
In Europa kommen mehr als 1 000 Arten von Grashüpfern, Grillen und Laubheuschrecken (Orthopteren) vor. Aufgrund ihrer kleinen Verbreitungsgebiete sind diese Arten exzellente Indikatoren für Erkennung und Erhalt von Biodiversitätshotspots. Sie sind sehr empfindlich gegenüber Änderungen in der Landnutzung und werden deshalb oft als Bioindikatoren bei Umweltverträglichkeitsprüfungen verwendet.
Eine Europäische Rote Liste der Orthopteren ist ein nützliches Instrument zur Bewertung des Erhaltungswertes von Orten bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und zur Erkennung von Lücken im Erhaltungsnetz. Bedrohten Arten soll durch die Förderung von Art-Erhaltungsmaßnahmen durch nationale Behörden mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht werden. Diese Rote Liste soll die Reihe von Roten Listen ergänzen, die die Kommission bisher finanziert hat: http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist_en.htm
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 249 984 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Verständnis. Gewichtung 30
2. Eignung der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 40
3. Arbeitsorganisation und Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 30
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.3/SER/2014/0004.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0202/2014/686632/SER/ENV.B.3 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:8.9.2014
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: IUCN — Union Internationale pour la conservation de la nature et de ses ressources
Postanschrift: rue Mauverney 28
Ort: Gland
Postleitzahl: 1196
Land: Schweiz
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 250 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 249 984 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 24
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 18 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 14,2 + 0,5 + 0,1 + 0,8 + 0,6 + 0,1 + 0,2 + 1,2 = 17,7 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen der Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung können unter dem in Abschnitt I.1 angegebenen Link zur elektronischen Ausschreibung heruntergeladen werden.
Diese Ausschreibungsunterlagen werden möglicherweise durch einen Nachtrag/eine Berichtigung bzw. durch „Fragen & Antworten“ ergänzt. In dem Fall werden diese Informationen spätestens 5 Werktage vor dem Schlusstermin für die Angebotsabgabe veröffentlicht. Es wird daher empfohlen, die Website regelmäßig zu konsultieren. Die Unterlagen sind sichtbar und können heruntergeladen werden. Jedoch erst nach einer „Registrierung“ für die Ausschreibung durch einfache Eingabe der E-Mail-Adresse und eines Passworts kann eine automatische Benachrichtigung über alle möglicherweise veröffentlichten Änderungen (zusätzliche Unterlagen, Antworten auf gestellte Fragen usw.) erfolgen.
Die Kommission haftet nicht, wenn die Bieter vor Einreichung ihrer Angebote diese zusätzlichen Informationen nicht zur Kenntnis nehmen.
Es ist zu beachten, dass dieser Auftrag zuvor im Rahmen der Vorinformation ABl. S 34-054570 vom 18.2.2014 mit der Titelbezeichnung „Europäische Rote Liste der Orthopteren“ veröffentlicht wurde; das darin angegebene Budget betrug 250 000 EUR.
Die Spanne lag in der Auftragsbekanntmachung zwischen 200 000 EUR und 250 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:9.9.2014