Dienstleistungen - 317400-2019

08/07/2019    S129

Deutschland-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2019/S 129-317400

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de
Telefon: +49 897488250
Fax: +49 8974882551
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bahnland-bayern.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsänderung VDV D-Netz Allgäu – Los 2

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 BAYERN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Erbringung von SPNV-Leistungen im Netz „D-Netz Allgäu – Los 2“.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/12/2017
Ende: 08/12/2029
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2014/S 169-300733

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
04/08/2014
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angaben unter V.2.4) sowie unter VII.1.6) und VII.2.3) enthalten nicht den tatsächlichen Auftragswert und den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung. Die dortigen Angaben sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt dort die Angabe eines Wertes verlangt. Der tatsächliche Auftragswert und der Wert der Auftragsänderung werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht angegeben.

Die Angaben unter Ziffer II 2.7) geben Beginn und Ende der Laufzeit der Leistungserbringung an. Die Angaben unter Ziffer VII. 1.5) geben die Laufzeit der Vertragsänderung an. Nach dem Ende dieser Laufzeit gilt der ursprünglich vereinbarte Verkehrsdurchführungsvertrag.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. *Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet hat, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

*Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, enthalten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2019

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 BAYERN
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist eine Änderung des bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrags über die Erbringung von SPNV-Leistungen im Netz „D-Netz Allgäu – Los 2“. Durch eine verfahrensbedingte Verschiebung der Inbetriebnahme des Netzes „E-Netz Allgäu“ und des damit verbundenen Fahrplankonzeptes von 12/2020 auf 12/2021 musste eine einjährige Überganglösung gefunden werden. Die in dieser Übergangslösung erforderlichen Änderungen des Verkehrsdurchführungsvertrags „D-Netz Allgäu - Los 2“ werden unter VII.2.1) näher erläutert.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/12/2020
Ende: 11/12/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: DB Regio AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist eine Änderung des bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrags über die Erbringung von SPNV-Leistungen im Netz „D-Netz Allgäu – Los 2“.

Inhalt dieser Vertragsänderung sind: Fahrplananpassungen, Anpassungen des Fahrzeugeinsatzes und die Ausweitung des Leistungsvolumens um die ursprünglich ab Dezember 2020 zu erbringenden Verkehrsleistungen der Linie „IR 25 Süd“. Diese Linie ist Bestandteil der Betriebsstufe 2 des bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrages „D-Netz Allgäu - Los 2“. Die Betriebsstufe 2 kann jedoch aus betrieblichen Gründen nur zeitgleich mit dem „E-Netz Allgäu“ im Dezember 2021 in Betrieb gehen, so dass die Betriebsaufnahme dieser Betriebsstufe ebenfalls um ein Jahr verschoben werden muss. Für den einjährigen Übergangszeitraum von Dezember 2020 bis Dezember 2021 werden daher die Leistungen der Betriebsstufe 1b des Verkehrsdurchführungsvertrags „Dieselnetz Allgäu, Los 2“ um ca. 1,66 Mio. Zugkm auf dann ca. 3,69 Mio. Zugkm ausgeweitet.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) ist der Ansicht, dass die hier bekannt gemachte Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig ist, weil die Änderung gemäß VII 2.1) aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist (Verschiebung der Betriebsaufnahme des Netzes E-Netz Allgäu), die die BEG im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Außerdem ist ausschließlich die DB Regio AG in der Lage, die Verkehrsleistungen, die Gegenstand der hier bekannt gemachten Vertragsänderung sind, zu erbringen, da nur diese die hierfür erforderlichen Fahrzeug- und Personalressourcen beschaffen kann. Dies hat sich im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens herausgestellt, das die Bayerische Eisenbahngesellschaft im Vorfeld der hier bekannt gemachten Vertragsänderung unter Beteiligung der nach ihrer Einschätzung für die Leistungserbringung in Frage kommenden Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt hat.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR