Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Präqualifikationsnachweis
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
oder
Eigenerklärung zur Eignung (Komm EU (D) EigE) bzw. (Komm EU (L) EigE):
- Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung die entsprechenden Bescheinigungen vorgelegt werden.
- Abgabe einer Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
- Abgabe einer Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Abgabe einer Eigenerklärung mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Kommt das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt werden.