Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Zu Händen von: Frau Jost
E-Mail: ausschreibung@fraport.de
Telefon: +49 6969060070
Fax: +49 6969060199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.fraport.de
I.2)Haupttätigkeit(en)Flughafenanlagen
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer AuftraggeberDer Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Neubau Terminal 3, Baugrube Terminal Hauptgebäude-Voraushub VE0013, Erdbauarbeiten trocken, EU-P 0300-15BL.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungBauauftrag
Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughafen Frankfurt/Main, 60547 Frankfurt.
NUTS-Code DE712 Frankfurt am Main
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Im Zuge des kapazitiven Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main ist im Bereich des ehemaligen Geländes der US Air Base der Neubau des Terminals 3 vorgesehen. In der ersten Baustufe soll ein Terminalgebäude inklusive der Piers H und J errichtet werden. Das Projektgelände wird im Norden durch das Start- und Landebahnsystem Süd, im Osten durch die Zufahrt zur CargoCity Süd, im Westen und Süden durch die CargoCity Süd begrenzt. Das Terminal 3 besteht aus der Check-in-Halle und der nordwestlich anschließenden Marktplatz- und Gepäck-Halle. An diese schließen sich die Flugsteiggebäude als Pier H und J an.
Gegenstand des Auftrags ist der Voraushub für die Baugrube (Durchführung von Erdarbeiten) des Hauptgebäudes des Neubaus Terminal 3.
Baubeginn ca. 4. Quartal 2015 Bauende ca. 2. Quartal 2016.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)45000000 Bauarbeiten, 45112400 Aushubarbeiten
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
EU-P 0300-15BL
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben AuftragsAuftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 81-144585 vom 25.4.2015
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Auftragsvergabe und AuftragswertAuftrags-Nr: 1
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:31.8.2015
V.1.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Bickhardt Bau AG
Postanschrift: Dietershaner Straße 5
Ort: Fulda
Postleitzahl: 36039
Land: Deutschland
V.1.4)Angaben zum AuftragswertEndgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 4 831 170 EUR
ohne MwSt
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt:
Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag mit Aufschrift des Aktenzeichens nach Ziffer IV.3.1) anzeigen (die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt). Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht.
Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter/Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III.2.1) bis II.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen, wobei kein Nachfordern im Sinne des § 19 Abs. 3 SektVO von fehlenden oder unvollständigen Eignungsnachweisen erfolgt.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehrere Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter/der Bietergemeinschaft.
Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter: www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Flughafenausweise.
2. Eignungsleihe – Nachunternehmer
Für den Fall, dass Bewerber/Bieter (Bewerber-/Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d. h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Nachunternehmern benennen, müssen Bewerber/Bieter (Bewerber-/Bietergemeinschaften) den/die Nachunternehmer namentlich benennen und nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Soweit Bewerber/Bieter (Bewerber-/Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d. h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen die Eignung der Nachunternehmer anhand der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Eignungsnachweise, die sich dann auf die jeweils vom Nachunternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen müssen, nachzuweisen, die Nachunternehmer namentlich zu benennen und eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit nachzuweisen ist. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen.
Ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Bauvergabe zum Download eingestellt.
3. Frist für die Abgabe der Angebote
Tag: 24.6.2015 Uhrzeit: 10:00 Uhr.
Nachr. HAD-Ref.: 5061/310.
Nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0300-15BL.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / 6151126834
VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Merkblätter zum Rechtsschutz siehe: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:8.9.2015