1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
2. Die gesamte elektronische Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform evergabe.de statt (vgl. Link in Ziff. I.3). Gemäß § 17 Abs. 1 KonzVgV ist der Konzessionsgeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen zu stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben zu erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse über die Vergabeplattform für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bewerber das Risiko, einen Teilnahmeantrag auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bewerber registrieren oder mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nachweisen, dass sie Kenntnis von der Kommunikation genommen haben.
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 16. Juli 2021 an die LHD über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die LHD behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
4. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
5. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte e-Vergabe- Plattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die LHD keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
6. Die LHD behält sich vor, den Vertrag für alle oder einzelne Lose auf Grundlage der Erstangebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
7. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die LHD kann Ausnahmen zulassen.
8. Die LHD behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
9. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der LHD werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die LHD ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
11. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge pro Los maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
12. Die LHD behält sich vor, das Verfahren für alle oder einzelne Lose in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.