Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=223613
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— siehe Vergabeunterlagen.
Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise.
Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen- und Sachschäden (wie bei III.2.2)).
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können beider Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nichtfristgemäß nach § 1 6 a EU VOB / A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen,
— die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden,
— der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.