Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zu III.1.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie III.1.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
1.a Nachweis von Referenzen der letzten 10 Jahre zur Planung des Rückbaus von Brückenbauwerken mit min. 2 000 m³ Stahlbeton, je Referenz 20 Punkte, maximal 60;
1.b Nachweis von Referenzen der letzten 10 Jahre zur Planung des Flächenabbruch von Verkehrs- oder Infrastrukturflächen mit min. 1 ha, je Referenz 20 Punkte, maximal 60;
2. Nachweis der Bearbeitung der unter 1.a und 1.b benannten Projekte bei Abbruch von Schadstoffbelasteten Materialien mit eine Einstufung als „größer gleich Z.1.2 nach LAGA“. (Planung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen, Aufstellen von Entsorgungs- und Arbeitsschutzkonzepten), je Referenz 15 Punkte, maximal 45;
3. Nachweis der Bearbeitung der unter 1.a und 1.b benannten Projekte bei Abbruch von Schadstoffbelasteten Materialien mit eine Einstufung als „größer gleich Z.2 nach LAGA“. (Planung von Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen, Aufstellen von Entsorgungs- und Arbeitsschutzkonzepten), je Referenz 6 Punkte, maximal 18;
4. Nachweis der Bearbeitung der unter 1.a und 1.b benannten Projekte für einen öffentliche AG, je Referenz 6 Punkte, maximal 18;
5. Nachweis der Bearbeitung der unter 1.a und 1.b benannten Projekte auf kampfmittelverdächtigen Flächen, je Referenz 6 Punkte, maximal 18;
6. Nachweis der Bearbeitung der unter 1.a und 1.b benannten Projekte unter Verwendung von Fördermitteln (inkl. Zuarbeit Beantragung und Abrechnung der Fördermittel), je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
7. Nachweis der Bearbeitung der unter 1.a und 1.b benannten Projekte unter Berücksichtigung der Vorgaben eines Zertifizierungssystems für die Nachhaltigkeit (DGNB, BNB, Leed, Bream, o.glw.), je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
8. Nachweis der Bearbeitung der unter 1.a und 1.b benannten Projekte unter Berücksichtigung von selbst erstellten Beweissicherungs- und Erschütterungskonzepten sowie von Erschütterungsprognosen und –gutachten, je Referenz 4 Punkte, maximal 12;
9. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planung und Objektüberwachung Abbruch) in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden), je 500 000 EUR netto p. a. 6 Punkte, maximal 18.
10. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter entsprechender Qualifikation, also mit mindestens mind. 5 Jahre Berufserfahrung auf den Gebieten Abbruch/Rückbau/Baufeldfreimachung, bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre, bei 8 und mehr Mitarbeitern 9 Punkte, bei zwölf und mehr Mitarbeitern 18 Punkte, bei 15 und mehr Mitarbeitern 27 Punkte.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 300 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Einzelkriterien in der aufgeführten Reihenfolge. Sollte auch in allen Einzelkriterien ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet das Los.