Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen.
Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Angebote“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieser gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt). Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich ÜBER das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist das Angebot ganz auszuschließen.
Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Angebote“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ handelt es sich um das Hauptformular der Angebotsunterlagen zur Eignungsprüfung (dieser gilt für den Bieter bzw. die ARGE insgesamt). Der Auftraggeber behält sich vor, im Angebot fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bieters. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR62P