1. Formale Eigenerklärung (Formblatt Wirt-124) folgenden Inhalts (auf Verlangen sind geeignete Nachweisevorzulegen):
a) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4 GWB vorliegen.
c) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen.
d) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.
e) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen.
f) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen.
g) Ich/ Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtungbei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfürbesteht, vorliegt.
2. Erklärung Bietergemeinschaft (sofern relevant)(Formblatt Wirt-238),
3. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer (sofern relevant)(Formblatt Wirt-236),
4. Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (sofern relevant)(Formblatt Wirt-235)
5. Sonstige Eigenerklärung (Anlage Eignungsformblatt):a) Vertraulichkeitserklärung.
b) Datenschutzerklärung,
c) Eigenerklärung zur Antikorruptionsrichtlinie der Tegel Projekt GmbH,
d) BVB und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Sozialversicherungsbeiträgen – Formblatt Wirt-214,
e) BVB und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung – Formblatt Wirt-2141,
f) BVB –Schutzklausel – Formblatt Wirt-2142,
g) BVB – Verhinderung von Benachteiligungen – Formblatt Wirt-2143,
h) BVB – Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG – Formblatt Wirt-2144.
6. Sonstiges: Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltendeNachweise vorzulegen. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlicheventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in denSanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiterendürfen die Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegenVerfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.