Das ZAP – Zentrum am Park Emmelshausen ist ein 1991 errichtetes zweigeschossiges Veranstaltungsgebäude mit prägnanter Architektur. Das Gebäude hat einen kompletten baulichen und technischen Sanierungsbedarf. Alle Oberflächen, Decken, Boden und Wand müssen renoviert werden; eine Dachsanierung ist ebenfalls erforderlich. Die vorhandene Dachkonstruktion mit belüfteter Zinkblecheindeckung und innenliegenden Rinnen weist erhebliche Mängel auf und ist zu sanieren. Eine Entrauchung ist umzusetzen. Die Ausführung des Gebäudes ist urheberrechtlich geschützt, sodass die ursprüngliche Gestaltung beibehalten und die bestehende Bausubstanz schonend behandelt werden muss. Eine energetische Verbesserung soll durch eine PV-Anlage erreicht werden.
Die angrenzenden Park- und Gehwegflächen werden durch Erneuerung defekter Steine und Einbauteile leicht überarbeitet.
Bezüglich weiterer Details wird verwiesen auf Erläuterungsbericht und Planunterlagen.
Die Auftraggeberin hat eine Grundlagenermittlung und Konzeption der Sanierungsmaßnahmen erstellen lassen, die die Leistungsphasen 1-3 umfasst und Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Kosten der Maßnahme werden geschätzt auf:
KG 300 1.054.450,30 € netto (Titel 16 Brandschutz 42.584,00, bereits durchgeführt) Vgl. Dokument „Kostenanpassung 30.03.22“ KG 400 1.189.702,15 € netto Vgl. Dokument Kostenberechnung ohne Honorare KG 500 47.650,00 € netto Vgl. Dokument „Kostenanpassung 30.03.22“ Die Leistungen „Sofortmaßnahmen Brandschutz“ in der KG 400 und „Sofort-Maßnahmen“ in der KG 400 sind bereits durchgeführt und nicht Gegenstand der Beauftragung.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin am Leistungsbild nach der HOAI 2021, hier die §§ 34 und 39 nebst Anlagen 10 und 11.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungs-, Bauüberwachungs- und weiteren Leistungen in den Leistungsphasen 5-9 für Gebäude und Freianlagen (sogenanntes Fachlos 1). Parallel ausgeschrieben werden Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung – Elektro und HLS - als sogenannte Fachlose 2 und 3.
Die vorliegende Konzeption ist zu überprüfen, ggfs. zu berichtigen oder zu vervollständigen und als richtig anzuerkennen.
Im Rahmen der Leistungsphase 5 ist eine Werkplanung voraussichtlich nur erforderlich für Dach und Brandschutzplanung.