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Dienstleistungen - 329647-2019

15/07/2019    S134

Deutschland-Dresden: Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen

2019/S 134-329647

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Postanschrift: Trachenberger Str. 40
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
E-Mail: juliane.huhmann@dvbag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CY11N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CY11N
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentliches Verkehrsunternehmen (außerhalb Sektorentätigkeit)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung und Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems Dresden

Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2019_20_054
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98350000 Dienstleistungen von öffentlichen Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) beabsichtigen ein öffentliches Fahrradleihsystem für ihre Kunden, generell für die Dresdner Bevölkerung und für Touristen anzubieten und ihr Leistungsangebot damit zu ergänzen. Als Zielstellung möchte die DVB mit einem integrierten Fahrradverleihsystem langfristig die Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrradverkehr, Fußverkehr) erreichen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Ergänzung des Leistungsangebotes durch ein öffentliches Fahrradverleihsystem hat die DVB AG das Ziel:

— den Dresdnern und insbesondere den Kunden der DVB sowie den Touristen der Stadt das FVS in Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr anzubieten,

— das FVS im Rahmen der multimodalen Submarke MOBI zu platzieren und weiterzuentwickeln,

— heutige Kunden zu binden und neue Kunden (z. B. beim Abo oder JobTicket) durch mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität zu gewinnen,

— Möglichkeiten der Feinerschließung durch das FVS zu nutzen bzw. Lücken im ÖPNV-Angebot durch die Bereitstellung von Leihrädern zu schließen.

Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung stehen folgende Rahmenparameter für das Fahrradverleihsystem fest. Diese umfassen:

— das Bedienungsgebiet orientiert sich am Geschäftsgebiet der DVB AG,

— in der ersten Ausbaustufe 1.000 Fahrräder im MOBI-Design,

— ein Hybridsystem mit einer flexiblen Zone zum Ausleihen und Abstellen, sowie etwa 150 Stationen (ortsfest oder virtuell) in der ersten Ausbaustufe,

— den ganzjährigen Verleih, täglich über 24 Std. (24/7/365),

— die tariflichen Sonderkonditionen für DVB-Stammkunden: Für die Abokunden der DVB soll das FVS eine halbe Stunde kostenlos nutzbar sein,

— die Einnahmen aus dem Fahrradverleih erhält der Auftragnehmer (Nettovertrag),

— die Möglichkeit für den Auftragnehmer, Betriebseinnahmen aus der Vermarktung von max. 50 % der Werbeflächen an den Fahrrädern zu erzielen,

— die Integration des FVS in die multimodale Auskunfts- und Buchungsapp „MOBI App“ der DVB und deren Backendsystem,

— die Möglichkeit der Nutzung der Fahrkarte und e-ticket für den Endkunden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optional kann die Laufzeit des Vertrages zweimal durch entsprechende Erklärung der DVB unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen um je zwei Jahre verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Fahrradanzahl im System,

— mehrmaliges Abrufkontingent von Lastenrädern (elektrisch oder konventionell) und von Pedelecs mit entsprechenden Abstellanlagen,

— Einrichtung von Stationen zur Erweiterung des Bediengebietes,

— Erweiterung der flexiblen Zone.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eintragung im Handelsregister des Staats nachweisen, in dem der Bewerber ansässig ist (Handelsregisterauszug). Dieser Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:

1) Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsschein);

2) Kurzdarstellung des Unternehmens, z. B. in Form eines Organigramms, mit Angaben zur Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeit sowie zu Art und Umfang der Präsenz in Deutschland.

3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und zusätzlich über den Umsatz im Bereich Einrichtung und Betrieb von Fahrradverleihsystemen für die letzten 3 Geschäftsjahre auch unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.

Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen die Nachweise 1) und 2) für jedes Mitglied gesondert vorlegen.

„Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ siehe VI.3)

Zusätzliche Angaben dieser Bekanntmachung in Ergänzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Aufträge. Geeignet sind Aufträge im Bereich Einrichtung und Betrieb von Fahrradverleihsystemen. Vorzulegen ist eine Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des Auftraggebers unter Angabe von Kontaktdaten (Ansprechpartner mit Name und Telefonnummer). Der Auftraggeber behält sich vor, auch Referenzen zu berücksichtigen, die mehr als 3, höchstens aber 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.

2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist, einschließlich Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsfeld „Fahrradverleihsystem“ (bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied).

3) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss folgende Referenzmindestanforderungen vorweisen können:

— Einführung und Betrieb von öffentlichen Fahrradverleihsystemen mit mindestens 750 Fahrrädern,

— Einführung und Betrieb eines Hybridsystems mit ortsfesten Stationen einerseits und flexibler Ausleih- und Rückgabezone andererseits,

— Einführung und Betrieb eines Fahrradverleihsystems mit Pedelecs,

— Einführung und Betrieb eines Fahrradverleihsystems mit Lastenrädern.

Diese 4 Mindestanforderungen müssen nicht sämtlich in einem Referenzauftrag kumulativ erfüllt sein; die Mindestanforderung „mindestens 750 Fahrräder“ ist jedoch auf einen Einzelauftrag bezogen und kann nicht über die Addition mehrerer Aufträge erreicht werden.

Im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ sind die Referenzen, welche die benannten Mindestanforderungen erfüllen mit folgenden Angaben zu benennen:

— Auftraggeber,

— Ansprechpartner (Name, Telefonnummer, Email),

— Ausführungszeitraum,

— Stadt,

— Anzahl der Fahrräder bzw. Pedelcs bzw. Lastenräder,

— Merkmale des Hybridsystem (Größe/ Anzahl Flexzone(n) sowie Stationsanzahl).

Die Beschreibung dieser Referenzen ist als ein zusätzliches PDF- Dokument mit jeweils ca. 2 Seiten dem Teilnahmeantrag beizulegen.

Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzanforderungen insgesamt erfüllen; sie müssen nicht für jedes einzelne Mitglied vorgelegt werden. Dies gilt auch für die Einhaltung der Mindestanforderungen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Dienstleistungen und verwendete Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr.182 erbracht und/oder hergestellt und/oder verarbeitet

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/08/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

In Ergänzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

„Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“

a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:

Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.

b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.

c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern) ordnungsgemäß nachgekommen sind.

d) Ich/wir erklären, dass wir Mitglied in der Berufsgenossenschaft (oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Wirtschaftsteilnehmer/ ausländisches Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind.

Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre (beginnend mit 10.7.2019) unter anderem digital archiviert.

Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht für andere Zwecke eingesetzt. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Der Bewerber erklärt mit Einreichung des Teilnahmeantrages/ Angebotes, mit diesem geschilderten Vorgehen einverstanden zu sein.

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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CY11N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.

Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 3 GWB unzulässig.

Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Ab-sendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/07/2019