Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code:
DE9 NIEDERSACHSENPostleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail:
Andreas.Hoffmann@nds.aok.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.aok.de/niedersachsen I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: gesetzliche Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-050
II.1.2)CPV-Code Hauptteil33651660 Anti-Grippe-Impfstoffe
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i. V. m. § 130 a Abs. 8 SGB V für die von Vertragsärzten zu Lasten der in Ziff. 1 genannten Krankenkassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR) im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordneten saisonalen Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut – jeweils in der jeweils gültigen Fassung – in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2018/2019 und 2019/2020.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Aurich Einzugsgebiet der KVN Bezirksst. Wilhelmshaven Einzugsgebiet der KVN Bezirksst. Osnabrück Einzugsgebiet der KVN Bezirksst. Stade
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)33651660 Anti-Grippe-Impfstoffe
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/12/2016
Ende: 30/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Hannover Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Hildesheim
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)33651660 Anti-Grippe-Impfstoffe
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/12/2016
Ende: 30/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Braunschweig Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Göttingen
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)33651660 Anti-Grippe-Impfstoffe
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/12/2016
Ende: 30/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Oldenburg Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Verden Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Lüneburg
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)33651660 Anti-Grippe-Impfstoffe
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/12/2016
Ende: 30/06/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
— Eine aktuelle Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters;
— Eigenerklärung zum Umsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen und zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (für jedes einzelne) vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung (siehe auch § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfasst (siehe auch § 242 HGB).
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG;
— Darlegung der Kapazitäten zur Herstellung der saisonalen Grippeimpfstoffe (eigene oder fremde, auf die nachweislich zurückgegriffen werden kann) inkl. Benennung der Herstellungsstätten;
— Packungsbeilage nach § 11 AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung;
— Fachinformation nach § 11 a AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung.
Im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft muss das Angebot zusätzlich folgende Unterlagen beinhalten:
— Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt Nr. 2);
— Eigenerklärungen gemäß Ziff. 10.1 bis 10.3 (s. o.) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern, denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen, muss das Angebot zusätzlich folgende Unterlagen beinhalten:
— Nennung des/der Nachunternehmer(s);
— Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s);
— Eigenerklärungen für jeden benannten Nachunternehmer.
Vom Bieter nach dem Zuschlag vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
— Im Falle des Zuschlags ist der Auftragnehmer verpflichtet, spätestens bis 30. April, 12:00 Uhr, für die nachfolgende Impfsaison die entsprechenden PZN des/der vertragsgegenständlichen saisonalen Grippeimpfstoffe(s) sowie die weiteren Angaben an die ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR, c/o AOK? Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover mitzuteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 19/10/2016
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 14/11/2016
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 19/10/2016
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDTYHF5.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gem. § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsangabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:20/09/2016