Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Nds. Ministerium f. Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Nationale Identifikationsnummer: DE9 Niedersachsen
Postanschrift: Hannah-Arendt-Platz 2
Ort: Hannover
NUTS-Code:
DE929 Region HannoverPostleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail:
ms-bestellungen-corona-krise@ms.niedersachsen.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.ms.niedersachsen.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Referenznummer der Bekanntmachung: 20200417-009C
II.1.2)CPV-Code Hauptteil18424300 Einweghandschuhe
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von 2 215 000 Einmalhandschuhen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 388 712.50 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 2 215 000 Einmalhandschuhen. Einmaluntersuchungshandschuhe aus Nitril mit texturierten Fingerspitzen, unsteril und puderfrei. CE-Klassifizierung: Richtlinie 93/42/EWG Klasse I, Regulierung 2016/425. Persönliche Schutzausrüstung Kategorie III Typ B.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Das Coronavirus hat sich mit seiner hochgradigen Ansteckungsgefahr rasant zu einer bedrohlichen Pandemie mit weltweiten Auswirkungen entwickelt und trifft damit auch die Vergabe von Aufträgen in Niedersachsen. Seit Ende Februar 2020 ist ein sprunghafter Anstieg der Covid-19 Infektionen zu verzeichnen. Dieser in seiner Dynamik nicht erwartbare Anstieg führt zu einer sich täglich verstärkenden Belastung der Gesundheitssysteme. Vom öffentlichen Auftraggeber waren weder die kurzfristige Verknappung verbunden mit einer erheblichen Verteuerung der benötigten Schutzgüter noch der Ausbruch der Pandemie selbst vorhersehbar. Dies trifft auch auf die Beschaffung von Einmalhandschuhen zu. Die zwingend benötigten Materialien sind nicht im notwendigen Umfang vorhanden. Die Beschaffung dieser Materialien ist zur Abwendung akuter Gefahren und der Gefährdung der Versorgungssicherheit dringend erforderlich. Aufgrund dieser Unvorhersehbarkeit konnten auch keine ausreichenden Rücklagen bzw. Vorräte gebildet werden.
Der weitere Verlauf der Epidemie ist derzeit nicht sicher prognostizierbar. Um die Handlungsfähigkeit der Einsatzkräfte, insbesondere der Krankenhäuser, Pflege- und Sanitätsdienste sicher zu stellen, ist die Ausrüstung mit entsprechender Schutzkleidung, wie etwa Gesichtsmasken und Schutzanzügen, zwingend erforderlich, damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Sollte die Handlungsfähigkeit der Einsatzkräfte nicht aufrechterhalten werden können, bestehen Gefährdungen für fundamentale Rechtsgüter (Leben und Gesundheit).
Die Einmalhandschuhe sind dringend erforderlich, weil eine Schutzimpfung für das Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes, des ambulanten Gesundheitsdienstes und des Rettungsdienstes nicht zur Verfügung steht. Sie sind dabei einer der elementaren Bestandteile der PS-Ausrüstung und aufgrund der Infektionswege unabdingbar notwendig.
Zur Aufrechterhaltung der schnellen Testung und ärztlicher Untersuchungen von erkrankten Personen bzw. möglicherweise erkrankten Personen ist die Ausrüstung mit Einmalhandschuhen als Ausstattung des Personals mit Schutzkleidung unumgänglich. Durch die Beschaffung wird den Standards für die Untersuchungen Rechnung getragen und dem Zusammenbruch des öffentlichen Gesundheitsdienstes entgegengewirkt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:25/06/2020
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: ARNOWA GmbH
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 388 712.50 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 388 712.50 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6FYVRD
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Min. f. Wirtschaft, Arbeit, Verkehr u. Digitalisierung
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GBB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:14/07/2020