-Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit ( §§ 10,12 Abs.2 ThürVgG )
-Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm ( §§11 und 12 Abs.2 ThürVgG )
-Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG
-Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen-Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022
Weiterhin sind vorzulegen:
-Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
-Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
-Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
-Erklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation
Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o. g. Erklärungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls in der v. g. Frist von diesen vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.