Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: NÖ Landesgesundheitsagentur
Postanschrift: Stattersdorfer Hauptstraße 6/C
Ort: St. Pölten
NUTS-Code:
AT12 NiederösterreichPostleitzahl: 3100
Land: Österreich
E-Mail:
office@lga-noe.atTelefon: +43 27429009
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
https://www.landesgesundheitsagentur.at/ I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEinrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schutzausrüstung (COVID-19)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil35113400 Schutz- und Sicherheitskleidung
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Einmalschürzen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 9 600.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: AT12 Niederösterreich
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Einmalschürzen.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Die gegenständliche Beschaffung dient zur Deckung des dringenden, mit der vorliegenden Krise (SARS-CoV-2) im Zusammenhang stehenden Bedarfs und wurde daher im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gem. § 36 Abs. 1 Zi 4 BVergG beschafft. Da es die krisenbedingten Umstände in der Situation erforderten, wurde nur ein Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen. In Entsprechung der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 9.9.2015 zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der Flüсhtlingsproblеmatik (СОМ(205) 454 final) ist die Bestimmung des § 122 Abs. 3 BVergG, die für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Ansprache von mindestens 3 Unternehmen vorsieht, in diesem Kontext nicht anwendbar, weil äußerst dringliche, zwingende Gründe vorliegen. So ist die direkte Ansprache nur eines Unternehmens auch nach den Ausführungen der Europäischen Kommission dann möglich, wenn nur ein Unternehmen in der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:20/04/2020
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Michael Bör Arztplan
Postanschrift: Karolinengasse 22
Ort: Wien
NUTS-Code:
AT13 WienPostleitzahl: 1040
Land: Österreich
E-Mail:
office@arztplan.atTelefon: +43 6764250463
Internet-Adresse:
http://www.arztplan.atDer Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9 600.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Postanschrift: Rennbahnstraße 29
Ort: St. Pölten
Postleitzahl: 3109
Land: Österreich
E-Mail:
post@lvwg.noel.gv.atTelefon: +43 274290590
Fax: +43 27429059015540
Internet-Adresse:
https://lvwg.noel.gv.at VI.4.2)Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: NÖ Schlichtungsstelle für Öffentliche Aufträge
Postanschrift: Landhausplatz 1, Haus 4
Ort: St. Pölten
Postleitzahl: 3109
Land: Österreich
E-Mail:
post.f1@noel.gv.atFax: +43 2742900515937
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:14/07/2020