Nach der Studienvergabe haben sich Änderungen in den Anforderung an das Studienvorhaben aufgrund sich verändernder und vom Auftraggeber nicht vorhersehbarer politischer Rahmenbedingungen ergeben, die den Gesamtcharakter des Studienvorhabens jedoch nicht verändern. Die folgenden Abschätzungen schlüsseln den daraus resultierenden absehbaren zukünftigen Mehraufwand in spezifische Arbeitsbereiche auf:
1. Weit nach Studienvergabe wurde der in regelmäßigen Abständen tagende Kabinettsausschuss Klimaschutz gegründet. Eines der dort auf Kabinettsebene maßgeblich diskutierten Themen ist das in den ursprünglichen Arbeitspaketen 1 und 2 entworfene Maßnahmenprogramm für die Industrie. Für eine fachgerechte Begleitung der entsprechenden Ausschusssitzungen werden von den Auftragsnehmern weitere zusätzliche Ausarbeitungen, Berechnungen und Recherchen durchzuführen sein.
Der sich aus absehbaren zukünftigen Anforderungen ergebende Mehraufwand kann mit rd. 100 Personentagen beziffert werden.
Abschätzung der Aufschlüsselung des zusätzlichen Aufwands: Aktualisierung der Modelkalkulation: 10 PT, Anpassung und Ressort-Abstimmung Maßnahmenprogramm: 20 PT, Zusätzliche Kurzanalysen zum Maßnahmenprogramm: 10 PT, Datenaufbereitung: 10 PT, Zusätzliche Treffen: 10 PT, Ausarbeitungen zu ergänzenden Fragestellungen: 10 PT, Neuaufstellung der Datenbasis: 10 PT, Abgleich mit Ressortstudien: 20 PT.
2. Im Rahmen des ressortübergreifenden Abstimmungsprozesses zur Maßnahmenprogrammerstellung wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein Gutachteraustauschprozess eingebracht. Ziel ist es, zu überprüfen und ggf. sicherzustellen, dass die unterschiedlichen Vorhaben der Ressorts für die einzelnen ressortspezifischen Maßnahmenprogramme auf vergleichbaren Grundannahmen basieren. Außerdem sind grundsätzliche Modellierungsaspekte abzugleichen.
Für den Gutachteraustausch und sich ggf. daraus ergebende Nachbearbeitungen der bisherigen Modellierungen wird sich zukünftig ein absehbarer zeitlicher Mehraufwand für die Auftragnehmer von rd. 85 Personentagen ergeben.
Abschätzung der Aufschlüsselung des zusätzlichen Aufwands: Vorbereitung Treffen mit Gutachtern aus Ressortkreis (PwC): 15 PT, Vorbereitung Treffen mit Gutachtern aus Ressortkreis (Navigant): 15 PT, Aktualisierung der Modelkalkulation: 15 PT, Anpassung und Abstimmung Maßnahmenprogramm: 15 PT, Zusätzliche vorbereitende Kurzanalysen zum Maßnahmenprogramm: 10 PT, Datenaufbereitung: 15 PT.
3. Die im Arbeitspaket 3 zu erstellende Klimaschutzstrategie soll (auf Grundlage eines Vorschlags von BM Altmaier vom Februar 2019) durch einen Innovationspakt Klimaschutz in der Industrie flankiert werden, um in den Schlüsselbranchen der deutschen Industrie mittels innovativer Technologien und Produktionsprozesse eine Transformation hin zu einer CO2-armen Produktion zu ermöglichen. Dies soll auch zur Umsetzung der neuen BMWi-Industriestrategie sowie zur nationalen Flankierung des im Herbst 2019 zu beschließenden Aktionsplans Energieintensive Industrien der EU-Kommission dienen. Hierzu bedarf es weiterer Analysen, Ausarbeitung von Instrumentenvorschlägen sowie der Organisation eines Dialogprozesses mit Industrie-Stakeholdern.
Dies wird zukünftig in einen absehbaren zeitlichen Mehraufwand für die Auftragnehmer von rd. 60 Personentagen resultieren.
Abschätzung der Aufschlüsselung des zusätzlichen Aufwands: Aktualisierung der Modelkalkulation: 10 PT, Anpassung und Abstimmung Maßnahmenprogramm: 10 PT, Neuberechnungen und Analysen: 15 PT, Ausarbeitung ergänzender Instrumentenvorschläge: 10 PT, Dialogprozess mit Industrie-Stakeholdern: 15 PT.
Die Aufschlüsselungen des Mehraufwands sind für die Auftragnehmer jeweils nicht bindend und sollen lediglich als Orientierungsgröße hinsichtlich der geforderten Leistung dienen. Der Auftragnehmer wird aufgefordert in seinem Angebot eine eigene Aufschlüsslung zu erstellen.