1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerberbogen zu verwenden, der in dem unter Ziff. I.3) genannten Projektraum registrierungsfrei zur Verfügung steht. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den o. g. Projektraum. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich für den Projektraum zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Der Bewerberbogen enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 22 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
Der Bewerbungsbogen ist für eine Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Der Bewerberbogen mit den vorstehend sowie unter Ziff. III.1 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich über den elektronischen Projektraum bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch oder per E-Mail statt elektronisch über den Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Im elektronischen Projektraum sind die folgenden Anlagen zur Auftragsbekanntmachung frei verfügbar:
— Anlage 1: Bewerberbogen,
— Anlage 2: Verfahrensteil,
— Anlage 3: Hinweise zum Datenschutz.
Weitere, erst für die Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe erforderliche Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern/-innen zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den elektronischen Projektraum eingereicht werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber/-in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von im Teilnahmeantrag vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein/-e Bewerber/-in bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/-innen/Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 25 Verfahrensteilnehmern (davon 19 „arrivierte Büros“ und 6 „junge Büros“) nachträglich (bis spätestens 7 Kalendertage nach Versand der Auslobungsunterlagen) als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/-innen/Bewerbergemeinschaften mitteilen, von der Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags absehen.
7. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
8. Weitere Bearbeitung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die/den mit dem ersten Preis ausgezeichnete Teilnehmer/-innen zu Verhandlungen über die Realisierung aufzufordern. Sofern der/die erste Preisträger/-in sich mit einem anderen Architekturbüro zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen hat, behält sich die Ausloberin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auch mehreren Architekturbüros in Form einer Arbeitsgemeinschaft zu erteilen. Im Übrigen bleibt § 8 Abs. 2 RPW 2013 unberührt.
Die Ausloberin für den Realisierungsteil behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Die Ausloberin beauftragt die beiden Stufen I und II einheitlich. Sie kann den Auftrag hinsichtlich der Stufe II binnen einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss der Leistungsphase 3 durch schriftliche Erklärung widerrufen.
Als Widerrufsgrund kann sie sich darauf beziehen, dass das zuständige KVV-Gremium die erforderlichen Mittel nicht bewilligt hat. Als Ausloberin schuldet sie es, die Realisierung des Projekts zu fördern und wird nur bei dringenden wirtschaftlichen Einwänden von dem Projekt Abstand nehmen. Im Übrigen erfolgt die Beauftragung stufenweise nach schriftlicher Aufforderung, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Stufe I:
— Leistungsphasen 2 bis 3 Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,
— Leistungsphasen 2 bis 3 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.
Stufe II:
— Leistungsphasen 4 bis 5.1 (qualitätssichernde Leistungen) Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,
— Leistungsphasen 4 bis 5.1 (qualitätssichernde Leistungen) Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.
Stufe III:
— Optional: Leistungsphasen 5.2 bis 7 Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,
— Optional: Leistungsphasen 5.2 bis 7 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.
Stufe IV:
— Optional: Leistungsphase 8 Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,
— Optional: Leistungsphase 8 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.
Stufe V:
— Optional: Leistungsphasen 9 Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 10 HOAI,
— Optional: Leistungsphasen 9 Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 11 HOAI.
Die Auftraggeberin ist in ihrer Entscheidung über eine Weiterbeauftragung von optionalen Leistungen ab Stufe III frei. Ein Rechtsanspruch des/der Auftragnehmers/-in auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der/Die Auftragnehmer/-in hat insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung optionaler Leistungen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Sollten wichtige Gründe der Beauftragung des ersten Preisträgers entgegenstehen, so behält sich die Ausloberin vor, Verhandlungsgespräche mit den übrigen Preisträgern vorzunehmen. Die den Verhandlungen zugrunde gelegten Zuschlagskriterien werden dem/den Preisträger/n zu gegebener Zeit mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird dabei angemessen berücksichtigt.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Sie verpflichten sich, Anpassungen oder auch kostensenkende Korrekturen auch noch in einem späteren Planungsstadium vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, andere als die in der Verfassererklärung eines/einer Wettbewerbsteilnehmers/-in genannten Nachunternehmer/-in im Falle der Beauftragung mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Dies gilt nicht für die ausgeschriebenen Fachdisziplinen der Architektur und Landschaftsarchitektur.
Ideenteil: Für den Ideenteil wird kein Auftragsversprechen formuliert.
9. Bindende Vorgaben
Auf „bindende Vorgaben“, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung durch das Preisgericht führen, wird mit Ausnahme der Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile (Einhaltung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität) verzichtet. Textpassagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht explizit als „bindende Vorgabe“ aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
10. Voraussichtliche Termine
— 1. Phase.
Preisrichtervorbesprechung KW 33.2021
Versand der Auslobung KW 35.2021
Rückfragenkolloquium KW 38.2021
Abgabe Pläne/Modelle KW 47/48.2021
Preisgericht KW 4.2022
— 2. Phase
Preisrichtervorbesprechung und Rückfragenkolloquium KW 9.2022
Abgabe Pläne/Modelle KW 18/19.2022
Unter Vorbehalt: Öffentliche Ausstellung (1 Tag vor Preisgericht) KW 24.2022
Preisgericht KW 24.2022
Anschließende Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNVRH7Y