Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe – ZOV-Verkehr – und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
Postanschrift: Hanauer Straße 22
Ort: Friedberg
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Zu Händen von: Michael Schuchmann
E-Mail: ausschreibungen@zov-verkehr.de
Telefon: +49 6031161750
Fax: +49 603116175118
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.zov.de und http://www.vgo.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: IG Dreieich Bahn GmbH (IGDB)
Postanschrift: Im Steingrund 3
Ort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): empfohlenes Kennwort: Ausschreibung ZOV 2017 A
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)Sonstige: Öffentlicher Personennahverkehr
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ausschreibung ZOV 2017 A.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
NUTS-Code DE71E Wetteraukreis,DE721 Gießen,DE725 Vogelsbergkreis
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Die zu vergebenden Leistungen sind in folgenden Linienbündeln zu erbringen:
— lokales Linienbündel „Alsfeld West“ (Los 1);
— lokales Linienbündel „Grebenhain/Freiensteinau“ (Los 2);
— lokales Linienbündel „Altenstadt/Büdingen“ (Los 3);
— lokales Linienbündel „Wettenberg“ (Los 4).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die in dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistungen im ersten Fahrplanjahr 2017 umfassen insgesamt ca. 1 204 652 Nwkm in den folgenden Linienbündeln:
— lokales Linienbündel „Alsfeld West“ (Los 1) mit ca. 254 901 Nwkm;
— lokales Liniennündel „Grebenhain/Freiensteinau“ (Los 2) mit ca. 243 752 Nwkm;
— lokales Linienbündel „Altenstadt/Büdingen“ (Los 3) mit ca. 653 888 Nwkm;
— lokales Linienbündel „Wettenberg“ (Los 4) mit ca. 52 111 Nwkm.
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 11.12.2016.
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Alsfeld West1)Kurze Beschreibung
Lokales Linienbündel „Alsfeld West“ (Los 1):
Linien VB-11, VB-12, VB-13.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3)Menge oder Umfang
Ca. 254 901 Nwkm p. a.
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Abschluss 14.12.2024
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Grebenhain/Freiensteinau1)Kurze Beschreibung
Lokales Linienbündel „Grebenhain/Freiensteinau“ (Los 2):
Linien VB-42, VB-50, VB-51, VB-52, VB-53, VB-54, VB-55.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3)Menge oder Umfang
Ca. 243 752 Nwkm p. a.
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Abschluss 12.12.2026
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Altenstadt/Büdingen1)Kurze Beschreibung
Lokales Linienbündel „Altenstadt/Büdingen“ (Los 3):
Linien FB-40, FB-41, FB-42, FB-43, FB-44, FB-45.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3)Menge oder Umfang
Ca. 653 888 Nwkm p. a.
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Abschluss 13.12.2025
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 4 Bezeichnung: Wettenberg1)Kurze Beschreibung
Lokales Linienbündel „Wettenberg“ (Los 4):
Linie GI-81.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3)Menge oder Umfang
Ca. 52 111 Nwkm p. a.
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Abschluss 9.12.2023
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Bürgschaft in Höhe von 5 % des Auftragswertes des ersten Fahrplanjahres je Linienbündel/Los. Näheres ist in Ziffer 13 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und in §10 Verkehrs-Service-Vertrag bzw. Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmer-Vertrag geregelt.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber. Die Zahlungen erfolgen gem. VOL/B, soweit im VSV bzw. BÜSV nebst Anlagen nichts anderes geregelt ist.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bietergemeinschaften legen mit Angebotsabgabe die kartellrechtliche Zulässigkeit der gewählten Kooperation dar.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis bzw. Erklärung/Bestätigung des Bieters im Sinne des § 13 Abs. 1 PBefG i. V. m. § 1 Abs. 1 PBZugV.
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe seine persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 1 PBZugV und erklärt (detaillierte Anforderungen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe):
a) dass er der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
c) Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung ist die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) erforderlich. Dieser Nachweis kann als eine Kopie erfolgen. Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises nach § 19 EG Absatz 2 und 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) der Gemeinde und der Berufsgenossenschaft sowie eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV).
Zudem erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe:
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt;
oder
durch die Vorlage der Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der VO (EG) 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Höhe der angebotenen Preise unter Berücksichtigung der Preisfortschreibung. Gewichtung 100
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ZOV 2017 A
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 19.10.2015 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge5.11.2015 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebotsbis: 31.12.2015
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Der Bieter legt mit seinem Angebot für jedes angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
In den Vertragsunterlagen sind Vertragsstrafenregelungen für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen enthalten.
Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe“.
Zur Qualitätssicherung darf der Auftragnehmer das tarifvertraglich vereinbarte Niveau für das private Omnibusgewerbe des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer e. V. (LHO) in der jeweils gültigen Fassung für das Fahrpersonal während der Vertragslaufzeit nicht unterschreiten. Dieses definiert sich aus den Vorgaben der §§ 2 und 3 sowie dem allgemeinen Anhang zu § 3 des LHO-Lohntarifvertrages ohne Beachtung betriebsinterner Zulagen aus den betriebsspezifischen Anlagen 1 bis 5 zu § 3 (siehe Kapitel 3.2.3 der Leistungsbeschreibung).
Zusätzliche Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformationen) und fortgeschriebene Vergabeunterlagen werden den Bewerbern vom Auftraggeber ausschließlich über eine Webseite im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 6 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Angebote können persönlich nur während der Kerngeschäftszeiten der IGDB GmbH, d. h. montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr, abgegeben werden.
Nachr. HAD-Ref.: 5189/9.
Nachr. V-Nr/AKZ: ZOV 2017 A.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 615112-5816/6834
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 615112-5816/6834
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 615112-5816/6834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:21.9.2015