Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zusätzliche Leistungen Sondergerüste, wie folgt:
— Sondergerüst Nische 2. OG WT,
— Verputzarbeiten Wärmedämmputz,
— Raumgerüst Schacht T14c – für HLSK Montage,
— Hängegerüst Achse SBll bei T14c,
— Raumgerüst 1. OG und 2.OG (Schacht neben T14c) für Lüftungs- und Heizleitungsmontage,
— Raumgerüst Schacht WT EG – für Kernbohrung,
— Modulgerüst WT EG,
— Malerarbeiten in Zwischenzone,
— Modulgerüst LRH 2. OG,
— Ertüchtigung Brandschutz Putz und Malerarbeiten,
— Raumgerüst 1. OG-1. OGZG neben T14c,
— Schließen Vorsatzschale Trockenbau und Malerarbeiten,
— Absturzsicherung Eingang LRH BA4,
— Schachtgerüst LRH Ecke T14c,
— Brandschutzertüchtigung Fugenschnur,
— Sondergerüst Freitreppe für Sprinklerumbau.
Diese Leistungen waren ursprünglich nicht im ALV enthalten. Es handelt sich somit um Zusatzleistungen. Ein Wechsel des AN kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen.