Bauleistung - 343250-2020

21/07/2020    S139

Deutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien

2020/S 139-343250

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 087-208720)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Einkauf Bauleistungen Region Südost (FE.EI-SO-B), Ammonstraße 8, 01069 Dresden, 1B6
E-Mail: einkauf.nlso@deutschebahn.com
Telefon: +49 3514612727
Fax: +49 3514613079
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ESTW Altenburg und Bahnhof Altenburg

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43541
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Komplexer Umbau des Bahnhof Altenburg, Bauabschnitt Bf. Altenburg (e) – Treben-Lehma (a).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/07/2020
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 087-208720

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=KK%252b9YJ99WoE%253d

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=zup0aMYGbyQ%253d

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 04/08/2020
Ortszeit: 08:00
muss es heißen:
Tag: 25/08/2020
Ortszeit: 08:30
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/12/2020

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2021

Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 04/08/2020

Ortszeit: 08:00

Ort:

Elektronische Submission

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter oder Bevollmächtigte der Bieter sind nicht zugelassen.

muss es heißen:

Tag: 25/08/2020

Ortszeit: 08:30

Ort: elektronische Submission

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter oder Bevollmächtigte der Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1) herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch

— keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor.

Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich

— Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

— GRE Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG, NL Dresden, 01219 Dresden

— DB Engineering & Consulting GmbH, 04103 Leipzig

— Ingenieurbüro VTU GmbH, 07549 Gera

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot vorzulegen.

Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Die Rechtzeitigkeit läuft in diesem Vergabeverfahren am 24.7.2020, 12:00 Uhr ab. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.

Ergänzung zu I.3) Kommunikation: Der Zugang zu einem Teil der Auftragsunterlagen, den Ordnern 3.5 bis 3.18 des Registers 3, ist nicht vollständig über den beschriebenen Link möglich. Die genannten Ordner stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.magentacloud.de/share/0cvwndj-3y

muss es heißen:

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1) herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch

— keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor

Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich

— Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

— GRE Gauff Rail Engineering GmbH & Co. KG, NL Dresden, 01219 Dresden;

— DB Engineering & Consulting GmbH, 04103 Leipzig;

— Ingenieurbüro VTU GmbH, 07549 Gera.

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot vorzulegen.

Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Die Rechtzeitigkeit läuft in diesem Vergabeverfahren am 14.8.2020, 12.00 Uhr ab. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.

Ergänzung zu I.3) Kommunikation: Der Zugang zu einem Teil der Auftragsunterlagen, den Ordnern 3.5 bis 3.18 des Registers 3, ist nicht vollständig über den beschriebenen Link möglich. Die genannten Ordner stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.magentacloud.de/share/0cvwndj-3y

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Verschiebung des Submissionsdatums vom 4.8.20 8.00 Uhr auf 25.8.20 8.30 und Verlängerung der Bindefrist bis 15.1.2021