1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch auf dem unter Ziffer 1.3 benannten Portal hochzuladen. Eine handschriftliche Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht erforderlich. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf maximal 25 Zeichen zu begrenzen.
2. Die aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe.
3. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
4. Der Auftraggeber beabsichtigt mit maximal 3 Bewerbern in das Verhandlungsverfahren einzutreten und zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Ausschlaggebend für die Auswahl dieser maximal 3 Bewerber ist die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Erfüllung der benannten Teilnahmekriterien.
5. Die Beschaffungsunterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Mit der Auftragsbekanntmachung werden zunächst die Unterlagen veröffentlicht, die erforderlich sind, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Die vollständigen Beschaffungsunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6. Gemäß § 15 Abs. 4 SektVO behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
7. Die Kommunikation sowie die Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt über die benannte elektronische Vergabeplattform. Die Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrages sowie die Beschaffungsunterlagen erhalten die Bewerber ausschließlich nach Registrierung im Portal. Die Registrierung erfolgt dafür über das unter Ziffer 1.3 benannte Portal.
8. Für Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Vergabeplattform zu verwenden.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber/Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Daten, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.