III.1.3.a.) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe der Zahl der Beschäftigten des Bewerbers im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Fachplanung Tragwerksplanung):
- Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen)
- sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende)
Angabe Name, Qualifikation
- einer projektverantwortlichen Person über die gesamte Projektdauer
(Der/Die im Auftragsfall verantwortliche Projektleiter/in und Stellvertreter/in sind erst in Stufe 2 zu benennen. Nachweise über die Qualifikation, Berufserfahrung und Projektleitung bzw. Mitarbeit bei vergleichbaren Referenzen sind mit den Unterlagen der Stufe 2 einzureichen.)
III.1.3.b.) Referenzobjekte / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe / Beschreibung selbst erbrachter Leistungen bei insg. drei Hauptreferenzen die mit der Komplexität der Anforderung Tragwerksplanung vergleichbar sind
A) 1 Referenz vgl. Massivbau (Stahlbeton / Mauerwerk)
B) 1 Referenz vgl. Holzbau
C) 1 Referenz vgl. Hybridbau (Beton / Holz)
Je Referenz sind anzugeben:
- Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild, Angabe ob Neubau oder Bestand
- Erläuterung über die vergleichbare Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung
- Angabe ob Neubau
- Beschreibung Tragsystem (siehe geforderte Mindeststandards)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
- Bauherr / Auftraggeber (Anschrift, Name, Telefonnummer Ansprechpartner),
- Vertragsverhältnis zum Bauherrn (AG), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer ARGE, oder Nachunternehmer, etc.
- Projektleiter/in des Bewerbers,
- Honorierung (z.B. Einordnung nach HOAI Parameter bzw. Honorar in EUR) der selbst erbrachten Leistungen
- Baukosten (vgl. KG 300 + 400) nach DIN 276 (1. Ebene)
- Projekttermine (z.B. Bearbeitungszeit, Planung, Bauausführung etc.)
- Projektbezogener Kennzahlen (z.B. Fläche m2 od. Volumen m3 od. Anzahl Klassen / Kinder, etc.),
- Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE oder mit/als NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI,
III.1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit
Nennung und Beschreibung der besonderen technischen Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Komplexität der Planungsanforderung zur Bauaufgabe nach zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen aus Sicht des Tragwerkplaners:
- Erfahrung in der Brandschutzplanung einschl. Erstellen von Brandschutzkonzepten für den Bauantrag
- Erfahrung im bautechnischen Brandschutz
- Erfahrung in der Ingenieurtechnischen Kontrolle bei der Ausführung / Bewehrungsabnahme
- Erfahrung bei Vorfertigung / Fertigteile der Fassade
- Erfahrung bei Vorfertigung / Fertigteile in Beton bzw. Holz
- Erfahrung mit Bauteilaktivierung (Decke / Wände)
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber
Bei III.1.3.c.) kann ein Referenzprojekt ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.1.3.d.) technische Leistungsfähigkeit - Ausstattung
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hard-/Software, Rechnerart etc.).
Gewertet werden Referenzobjekte für III.1.3b) und III.1.3c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2015 erfolgte.
- Alle Referenzen aus III.1.3.b) müssen Neubauten sein.
- Die Referenzen aus III.1.3.b) müssen 1 x vergleichbar Massivbau (Stb / MW), 1 x vergleichbar Holzbau und 1 x vergleichbar Hybridbauweise (Beton / Holz) sein.
- Die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte für III.1.3b) und III.1.3c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb/ Bilder). Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
- Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
- Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.