Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen.
In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet.
Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebotsaufgefordert.
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, mit mindestens 3 ausgewählten Bietern, deren Angebote am wirtschaftlichsten sind und die eine Aussicht auf den Zuschlag haben, in die Verhandlungen einzutreten. Bei einem Scheitern der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern, ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, Verhandlungen mit den insoweit zurückgestellten Bieter aufzunehmen.
Fragen von Bewerbern sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebot sind u. a. jeweils ein Honorarangebot für jedes der ausgeschriebenen neun Lose und drei Konzepte, die weiter unten näher beschrieben sind, einzureichen.
Die drei Konzepte sollen sich übergreifend auf alle Lose beziehen. Eine spezifische Abstimmung der Konzepte auf die einzelnen Lose ist nicht notwendig.
Innerhalb der Verhandlungsrunden sind die Honorarangebote und Konzepte zu präsentieren.
Angaben zur Angebotswertung / losweisen Vergabe:
- Die ausgeschriebenen Leistungen sind in neun Lose (Ortslose) aufgeteilt (siehe Ziffer II.1.6).
- Je Los wird das wirtschaftlichste Angebot nach dem unten erklärten Verfahren ermittelt.
- Die einzelnen Lose werden so vergeben, dass für den Auftraggeber das über alle Lose gesehen wirtschaftlichste Ergebnis vorliegt. Hierbei werden die wirtschaftlichsten Angebote pro Los und die von den Bietern erklärte Maximalzahl an Losen, für die sie einen Auftrag annehmen möchten, berücksichtigt.
- Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los wird ein leistungsbezogener Preis nach der Formel ermittelt "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z).
-Das wirtschaftlichste Angebot pro Los ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Honorarblatt (netto) dividiert.
-Die Zuschlagskennzahl "Z" ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag pro Los erhält das Angebot, welche die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
-zum Wertungspreis: Die in dem Honorarblatt angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Wertungspreis (netto) ermittelt.
-zur Leistung: Die Leistung wird auf der Basis der nachfolgend beschriebenen Konzepte bewertet. Für jedes Konzept kann der Bieter bis zu 10 Punkte erhalten. Hierbei ist auf die Besonderheiten des Projekts einzugehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzept konkret auf den vorliegenden Sachverhalt abstellt und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt.
1. Konzept zu den besonderen Anforderungen im Projekt (max. 10 Punkte),
2. Konzept zur Kooperation mit dem Auftraggeber (max. 10 Punkte),
3. Konzept zur Kosten- und Terminkontrolle (max. 10 Punkte),
Zu den einzelnen Konzepten:
1. Hier soll der Bieter darstellen, welche besonderen Anforderungen er erkannt hat und wie er mit den besonderen Erfordernissen des Projekts umgeht.
2. Bei diesem Konzept wird gewertet, wie der Bieter mit dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden er den Auftraggeber über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will.
3. Im Rahmen dieses Konzepts wird bewertet, wie der Bieter sicherstellen möchte, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Etwaige Maßnahmen sind zu benennen und inhaltlich zu erläutern.
Die einzelnen Konzepte können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden:
-Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten lediglich Allgemeinplätze beinhalten, die keine besondere Befassung mit der Thematik und keinen eigenständigen Lösungsansatz erkennen lassen
-3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Kriterium relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden
-Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte (insbesondere hinsichtlich der besonderen planerischen Anforderungen) nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Konzept insgesamt 5 Punkte
-Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die Installationsarbeiten verinnerlicht und konzeptionell gut bewertet hat
-Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Konzept oder ein besonders innovatives technisches Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet.
Je Konzept kann ein Angebot max. 10 Punkte erhalten, insgesamt bei der Leistungswertung also 30 Punkte erzielen.
Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9PMN