III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 Mio. EUR für Personen und 5.000.000,00 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von , in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D06_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Unterauftragnehmer", Vordruck "D07_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Verpflichtung-UAN" und Vordruck "D08_A36-Vienenburg_VgV-OP-VA_Ausschlusskriterien-UAN".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers:
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: einmal Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Lph 3 bis 5) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojektes (Aus-, Um- oder Neubau) und einmal Objektplanung Ingenieurbauwerke (Regenwasserbehandlungsanlagen) (mind. Lph 2 und 3).
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss mind. eine persönliche Referenz mit Erfahrung in der Objektplanung Ver-kehrsanlagen (mind. Lph 3 bis 5) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojektes (Aus-, Um- oder Neubau) vorlegen.
Der Hauptbearbeiter Objektplanung Verkehrsanlagen muss mind. eine Referenz mit persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (mind. Lph 3) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbau-projektes (Aus-, Um- oder Neubau) vorlegen.
Der Hauptbearbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke muss mind. eine Referenz über persönlich erbrachte Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (Regenwasserbehandlungsanlagen) (mind. Lph 2 und 3) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojektes (Aus-, Um- oder Neubau) vorlegen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Dem Bewerber müssen mindestens aktuell 3 Ingenieure oder vergleichbar für die Objektplanung Verkehrsanlagen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
III.2.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Ingenieure oder Berufsqualifikation gem. § 75 VgV.