- das Unternehmen ist gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse sind
erteilt.
- das Unternehmen ist im entsprechenden Register eingetragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- das Unternehmen kommt den Verpflichtungen nach, Beiträge zu den Berufsgenossenschaften zu zahlen und werden der
Verpflichtung auch weiterhin nachkommen.
- das Unternehmen erfüllt die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen.
- für das Unternehmen liegen keine Gründe vor, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG), nach § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz oder nach § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -
MiLoG) führen können.
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt und auch gegen das
Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wegen einer
Straftat nach §§ 89c, 108e, 129, 232, 233, 261, 263, 264, 268, 283ff, 298, 299, 333 oder 334 des Strafgesetzbuches.