Die Auswahl der begrenzten Anzahl der Bewerber, die sodann zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, erfolgt aufgrund der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Bewerber ihren Teilnahmeantrag frist- und formgerecht eingereicht haben und die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Erfüllen Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen nicht, werden sie nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl die Anzahl 5 wird zwischen den punktgleichen Bewerbern entsprechend § 75 Abs. 6 VgV gelost. Die sachgerechte Durchführung des Losverfahrens wird von der Vergabestelle sichergestellt und dokumentiert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Projektsteuerung oder und Generalplanung mit erhöhtem Koordinierungsaufwand eingereichten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Stichtag 01.01.2011) mit der Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind. Die Bewertung erfolgt nach den nachstehend genannten Kriterien zu den dort genannten Punkten:
-Größenordnung der Referenzprojekte nach Maßgabe der KG 200-700 der DIN 276-1:2006-12): maximale Punktzahl 5 Punkte; in die Wertung werden nur Referenzen mit einem Volumen größer/gleich 5 Mio EUR netto einbezogen. 1 Punkt bei einem Gesamtvolumen von zumindest 20 Mio EUR netto, 2 bei zumindest 25 Mio EUR netto, 3 bei 30 Mio EUR netto, 4 bei 45 Mio EUR netto und 5 ab 50 Mio EUR netto
-Referenzprojekte Projektsteuerung, wobei wiederum nur Referenzen mit einem Volumen größer/gleich 5 Mio EUR netto KG 200 – 700 berücksichtigt werden: 1 Punkt bei einer, 2,5 Punkte bei zwei und 5 Punkte bei drei und mehr Referenzen
-Referenzprojekte Projektsteuerung oder Generalplaner für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB mit einem Volumen größer/gleich 5 Mio EUR netto KG 200 – 700 und einem geförderten Volumen von zumindest 60% bezogen auf die Kostengruppen 300 – 400: 1 Punkt bei einer, 2,5 bei zwei und 5 bei drei oder mehr Referenzen.
Es können maximal 15 Punkte erzielt werden.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte in dem Bewerberbogen zu benennen und möglichst anschaulich darzustellen. Mit dem Bewerberbogen dürfen nur 3 Referenzprojekte benannt werden. Nur die dort genannten Referenzprojekte werden bei der Auswahlwertung berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt durch ein aus vier Mitgliedern bestehendes Gremium, nämlich dem Bürgermeister, dem Leiter des Bauamtes, den stellv. Leiter des Bauamtes und einem Sachbearbeiter aus dem Projektteam Bernstein-Resort oder dem jeweiligem Vertreter im Amte. Die von den vier Mitgliedern insgesamt vergebenen Punkte werden addiert und die Gesamtpunktzahl durch 4 geteilt. Das Ergebnis ist dann die Wertungspunktzahl.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren auch dann fortzusetzen, wenn nur ein geeigneter Bewerber zur Verfügung steht.
Alle weiteren Verfahrensschritte werden in der Angebotsaufforderung bekannt gegeben. Es ist auch erst dann das Honorarangebot einzureichen.