Dienstleistungen - 345762-2016

05/10/2016    S192

Deutschland-Leipzig: Baustellenüberwachung

2016/S 192-345762

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0) vertreten durch die DB AG Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FS.EI-SO)
Postanschrift: Salomonstraße 21
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED31 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FS.EI-SO), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
E-Mail: anke.winzer@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://Bieterportal.noncd.db.de/Portal/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

16FEI22871 VDE 8, Endzustand Einbindung VDE 8 in den Knoten Leipzig, 2. BA, Bauüberwachung KIB.

Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22871
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bauüberwachungsleistungen am Vorhaben: VDE 8, Endzustand Einbindung VDE 8 in den Knoten Leipzig, 2. BA mit folgenden Maßnahmen:

— Anpassung der Gleisanlagen auf den Strecken 5919, 6411, 6396 und 6369;

— Anpassung der Gleisanlagen Hallesche Gruppe und

— Aufbau von 6 Reinigungsbahnsteigen inkl. 500 m Stützwand;

— Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen;

— Erneuerung EÜ Essener Straße;

— Neubau von Stützwänden inkl. Schallschutzwänden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED31 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Leipzig.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bauüberwachung im Fachgebiet Bauüberwacher BAHN Fahrbahn/ Konstruktiver Ingenieurbau mit folgenden Leistungsschwerpunkten.

— Bauaufsichtliche Leistungen nach VV Bau;

— Fachtechnische und bauvertragliche Leistungen;

— eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 156-283121
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

16FEI22871 VDE 8, Endzustand Einbindung VDE 8 in den Knoten Leipzig, 2. BA, Bauüberwachung KIB

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernervoraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/09/2016