Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
16FEI22871 VDE 8, Endzustand Einbindung VDE 8 in den Knoten Leipzig, 2. BA, Bauüberwachung KIB.
Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22871
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bauüberwachungsleistungen am Vorhaben: VDE 8, Endzustand Einbindung VDE 8 in den Knoten Leipzig, 2. BA mit folgenden Maßnahmen:
— Anpassung der Gleisanlagen auf den Strecken 5919, 6411, 6396 und 6369;
— Anpassung der Gleisanlagen Hallesche Gruppe und
— Aufbau von 6 Reinigungsbahnsteigen inkl. 500 m Stützwand;
— Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen;
— Erneuerung EÜ Essener Straße;
— Neubau von Stützwänden inkl. Schallschutzwänden.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DED31 Leipzig
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauüberwachung im Fachgebiet Bauüberwacher BAHN Fahrbahn/ Konstruktiver Ingenieurbau mit folgenden Leistungsschwerpunkten.
— Bauaufsichtliche Leistungen nach VV Bau;
— Fachtechnische und bauvertragliche Leistungen;
— eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung.
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
16FEI22871 VDE 8, Endzustand Einbindung VDE 8 in den Knoten Leipzig, 2. BA, Bauüberwachung KIB
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernervoraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:30/09/2016