Verfahrensterminplan:
a) Absendung der Bekanntmachung 5.7.2021,
b) Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 26.7.2021,
c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 5.8.2021, 12.00 Uhr,
d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 12.8.2021,
e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 26.8.2021,
f) Abgabeschluss Angebote 6.9.2021, 12.00 Uhr,
g) Bietergespräche/Verhandlung ca. KW 37, 2021,
h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. KW 39, 2021,
i) Zuschlags- u. Bindefrist 15.11.2021.
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
— Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
— Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters
— Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung,
— Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte.
Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes – dem Teilnehmerwettbewerb – erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnehmeranträge.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber im zweiten Verfahrensschritt – zur Angebotsabgabe – aufgefordert.
Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich von Erklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/Preisbildung.
Mit den im Rahmen der Angebotsauswertung ausgewählten Bietern werden, soweit Aufklärungs-bedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Bietergespräche zu platzieren.
Zur Abgabe dieses sog. „letzten verbindlichen Angebotes“ ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Hierbei werden finanzielle, technische, qualitative und unternehmensspezifische Kriterien in einem Wertungssystem mit gewichtetem Punktesystem bewertet.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor auch ohne Verhandlung den Zuschlag zu erteilen.
Die Zuschlagserteilung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.