Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Der gesuchte Prüfingenieur/innen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3
"Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Prüfingenieure/innen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind. Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen
Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung,
erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros, sowie Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerke sind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig;
2. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;
3. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance- Erklärung);
4. Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis über den Handelsregisterauszug;
5. Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Prüfingenieurs. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
6. Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;
7. Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;
8. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts-und eigentumsrechtliche Verflechtungen Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
9. Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
10. Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion);
11. Mitarbeiteranzahl mindestens 30 Ingenieure, die dem Prüfingenieur zu Verfügung stehen;
12. Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre durch geeignete Belege
(Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).
13. eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Prüfingenieursleistungen
bei Vorhaben mit vergleichbaren Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten.
14. Die Person muss die Zulassung als "Prüfingenieur für Baustatik bzw. Bautechnik" auf dem Gebiet Massiv- und
Stahlbau besitzen. Die zur Erlangung des Titels "Prüfingenieur für Massivbau und Stahlbau" abgelegte Prüfung
vor einer obersten Bauaufsichtsbehörde ist nachzuweisen.
15. Zwingend erforderlich: Die Person muss vom Eisenbahn-Bundesamt als bautechnischer Prüfer auf dem
Sachgebiet Eisenbahnbrückenbau und konstruktiver Ingenieurbau in dem Tätigkeitsbereich Massivbau, Stahlbau und Schweißtechnik anerkannt sein.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignungen.
16. Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum
Nachweis einer technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 4 Referenzprojekten mit
Angabe des AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer, E-Mail-Adressen und einer jeweiligen Referenzbescheinigung des AG mit dem
Teilnahmeantrageinzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt "zusätzliche Angaben" genannten Ingenieursleistungen vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden.
Einzureichende Referenzen sind:
- Referenz 1: Prüfung einer Baugrube mit einer Mindesttiefe von 8,0 m;
- Referenz 2: Prüfung eines Ingenieurbauwerks Baukosten mind. 40 Mio;
- Referenz 3: Prüfung eines Ingenieurbauwerks mit konstruktiven Elemente, die als Betriebsanlage gemäß
BOStrab oder EBO einzuordnen sind, mind 5,0 Mio.;
- Referenz 4: Prüfung einer Stahlbrücke im Bereich BOStrab / EBO, Mindesstützweite 30,0 m.