Das Forschungsgewächshaus soll als Glasgewächshaus (sog. Venlo-Typ) mit Kompartimenten unterschiedlicher Größe konzipiert werden. Die Anlage unterliegt den Sicherheitsanforderungen des Gentechnikgesetzes (GenTG). Ca. 60% der Anlage werden ausschließlich beheizt, die restlichen 40 % sind zusätzlich zu kühlen. Insgesamt ergeben sich daraus je nach Anlagenteil besondere Anforderungen an: Temperatur, Kühlung, Lüftung, Luftkonditionierung, Beleuchtung, Verschattung, Bewässerung, Automatisierungstechnik, Sicherheitsmaßnahmen nach GenTG, Glasqualitäten, Insektenschutz etc. Diese sind im Rahmen der Leistungen in Stufe 1 zu bestimmen.
Die Gesamtfläche (NF 1-6) des Neubaus inkl. Anbindung beträgt insgesamt 724 m².
Es ist ein sogenannter Verbinder vorzusehen, der die zentralen Versorgungstrassen enthält.
Der Planungsbeginn ist für das 4. Quartal 2021 vorgesehen.
Die Planung erfolgt nach den deutschen gültigen Regeln und nach dem Stand der Technik, sowie nach den BNB-Kriterien für nachhaltiges Bauen.
Erläuterungen zum Planungsprozess
Stufe 1/ erweiterte Bedarfsplanung und Grundlagenermittlung
Es ist vorgesehen, zunächst in Zusammenarbeit mit dem hier gesuchten Planungsbüro und dem Nutzer eine erweiterte Bedarfsplanung und Grundlagenermittlung anzustreben, in deren Verlauf Nutzer-Bedarfe definiert und hinterfragt und mögliche Varianten abgewogen werden und an deren Ende ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm mit baulichen und technischen Raumanforderungen, eine definierte städtebauliche Setzung auf dem Baufeld sowie eine umfassende Kostenermittlung (Detailierungsstufe vergleichbar mit einer Kostenberechnung gem. DIN 276) basierend auf einer zu erarbeitenden Bedarfsplanung stehen sollen. Hierzu werden mehrere Abstimmungs- und Workshop-Termine notwendig sein, die teils vor Ort beim MPI in Köln, teils bei der MPG in München stattfinden werden. Zusätzlich wird es Gesprächstermine über Videokonferenz o.ä. geben.
Im frühen Planungsverlauf sind insbesondere die kommunizierten Nutzeranforderungen in Bezug auf baurechtliche und technische Umsetzbarkeit und im Hinblick auf die vorgegebene Budgetobergrenze zu prüfen und fortlaufend zu verifizieren.
Auf Basis der abschließenden Ausarbeitung des Planers (Bauunterlage) am Ende der Stufe 1 wird die MPG die zuwendungsrechtlich notwendigen Genehmigungen für die Ausführungsphase einholen. (zur Erläuterung: Die MPG agiert mit öffentlichen Mitteln und muss daher definierte Regularien im Verfahrensablauf einhalten. Die entsprechenden Phasen sind im Rahmenterminplan berücksichtigt und entsprechend abgebildet.)
Stufe 2/ LPH 6+7 (optional)
Mit der erteilten zuwendungsrechtlichen Freigabe soll der Planer eine funktionale Ausschreibung für einen Totalunternehmer (TU) erstellen, welcher eine umfassende Expertise im Bereich der Planung und Errichtung von Forschungsgewächshäusern mitbringen soll. Der Ausschreibungsprozess selbst wird durch die Bauabteilung und die Vergabestelle der MPG mitbegleitet. Die MPG als Bauherr übernimmt hierbei einen festgelegten Aufgabenumfang (siehe Leistungsbild). Bei der Ausschreibung des TU werden nicht nur die Preiskriterien, sondern auch Qualitätskriterien zum Tragen kommen. Die genaue Zusammensetzung der Wertungsmatrix ist im Zuge der LPH 6 in Abstimmung mit der Bauabteilung und der Vergabestelle der MPG zu erarbeiten und abzustimmen.
Der hierauf beauftragte TU soll nach Beauftragung alle weiteren notwendigen Planungsleistungen nach den Vorgaben der MPG (CAFM-Pflichtenheft) selbst erbringen und im Anschluss das Gewächshaus errichten.
Stufe 2/ Begleitung der 8 des Totalunternehmer (Qualitätssicherung) (optional)
Der beauftragte Planer ist zuständig für die Qualitätskontrolle im weiteren Projektverlauf und soll einige koordinative Tätigkeiten übernehmen (Teilleistungen und besondere Leistungen LPH 8), wie z.B. die Vorprüfung der Rechnungen des TU, Führung der Kosten- und Terminverfolgung, Beratung des Bauherren und des Nutzers bei Änderungen/ Anpassungen und zur Risikoabwägung im Bauverlauf (siehe Leistungsbild) und bei der Inbetriebnahme des Gewächshauses.