Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb ja
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer AuftraggeberDer Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Prüfungssystems
II.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Oberleitungsanlagen.
II.2)Art des AuftragsBauauftrag
II.3)Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen:
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Prüfungssystems geeignete Unternehmen in der
Kategorie Oberleitungsanlagen für folgende Warengruppen (Leistungen) aus:
— Oberleitungsanlage 15 kV Standard;
— Oberleitungsanlage Stromschiene.
Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen. Es ist zu erwarten, dass der Wertumfang in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf etwa 180 000 000 EUR p. a.
II.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)45234160 Fahrleitungsbauarbeiten, 45232200 Arbeiten in Verbindung mit Starkstromleitungen, 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71323100 Planung von Stromversorgungssystemen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen
II.5)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Qualifizierung für das System:Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Nachweise der Eignung zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit einschließlich Gesetzestreue und Integrität).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Feststellung der Eignung von Unternehmen
mittels eines auf der Basis § 24 der
Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten
Präqualifikationssystems.
Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen
Verfahren statt. Das Verfahren wird elektronisch geführt
und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen
initiiert:
Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG
unter Lieferantenmanagement/
Lieferantenqualifizierung/Lieferantenregistrierung.
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen
Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem
Beschaffung Infrastruktur,
eingestellt im:
Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche
Bahn AG unter Lieferantenmanagement/
Lieferantenqualifizierung/Downloads/
Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur/
Allgemeine und spezielle Verfahrensregeln
Präqualifikation Infrastruktur.
Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in
einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt.
Das Verfahren ist kostenpflichtig.
III.1.2)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Abschnitt V: Verfahren
IV.1)Zuschlagskriterien
IV.1.1)Zuschlagskriterien
IV.1.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
IV.2.2)Dauer der Gültigkeit des PrüfungssystemsUnbestimmte Dauer
IV.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Die Bekanntmachung mit der Nummer 2015/S 023-038847 vom 3.2.2015 ist nicht mehr gültig. Präqualifikationen aus diesem Prüfungssystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekannt gemachten Prüfungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29.1.2016