Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Kreis Wesel
Postanschrift: Reeser Landstraße 31
Ort: Wesel
NUTS-Code:
DEA1F WeselPostleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Dr. Alexander Fandrey, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf
E-Mail:
vergabemanagement@kapellmann.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.kreis-wesel.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 36 – Sportboden/Prallwand
Referenznummer der Bekanntmachung: BCM - VE 36 - Sportboden / Prallwand
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45212225 Bau von Sporthallen
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus des Berufkolleg neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 36 – Sportboden/Prallwand.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:
Repelenerstr. 101
47441 Moers
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel wird der Campus des Berufkolleg neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 36 – Sportboden/Prallwand u. a. Prallwand (ca. 680 m2), Geräteraumtore, Sportboden (ca. 2.050 m2), Hallentrennvorhänge
Einzelheiten können den kostenfrei abrufenbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren wurde aufgehoben und mit modifizierten Unterlagen erneut europaweit ausgeschrieben (2020/S 082-192591).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDKTC
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221147-2889
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:28/07/2020