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Dienstleistungen - 359976-2022

04/07/2022    S126

Deutschland-Augsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)

2022/S 126-359976

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 203-531694)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Schrannenstr.3
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeverfahren@avv-augsburg.de
Telefon: +49 82134377117
Fax: +49 82134377107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avv-augsburg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über das Linienbündel "Wertach 01" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr.3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Wertach 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 700, 701, 702, N 797) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 12.09.2023 bis zum 11.12.2032 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.

1. Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen:

Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja;

Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt

Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden

2. Menge der Dienstleistung

Die Verträge des freigestellten Schülerverkehrs im südlichen Landkreises Augsburg laufen zum 31.07.2023 teilweise aus. In einem Vorlaufbetrieb sind zum Schuljahresbeginn 2023 vom 12.09.2023 bis 09.12.2023 daher die Schülerverkehre zu betreiben, welche ab 10.12.2023 in den Linienverkehr integriert werden.

Die Betriebsaufnahme des Linienbündels „Wertach 01“ erfolgt daher in 2 Stufen:

a. Vorlaufbetrieb Linienbündel „Wertach 01“ vom 12.09.2023 bis 09.12.2023:

ca. 14.909,775 Nwkm (57 Betriebstage)

b. Vollbetrieb Linienbündel „Wertach 01“ ab 10.12.2023

ca. 977.464,251 Nwkm (Musterfahrplanjahr)

Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen;; 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen

Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief Linienbündel "Wertach 01" verwiesen.

Hinweis:

Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 203-531694

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Wertach 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 700, 701, 702, N 797) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 12.09.2023 bis zum 11.12.2032 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.

1. Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen:

Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja

Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt

Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmen ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.

2. Menge der Dienstleistung

Die Verträge des freigestellten Schülerverkehrs im südlichen Landkreises Augsburg laufen zum 31.07.2023 teilweise aus. In einem Vorlaufbetrieb sind zum Schuljahresbeginn 2023 vom 12.09.2023 bis 09.12.2023 daher die Schülerverkehre zu betreiben, welche ab 10.12.2023 in den Linienverkehr integriert werden.

Die Betriebsaufnahme des Linienbündels "Wertach01" erfolgt daher in 2 Stufen:

a. Vorlaufbetrieb Linienbündel "Wertach01" vom 12.09.2023 bis 09.12.2023

ca.14.909,775 Nwkm (57 Betriebstage)

b. Vollbetrieb Linienbündel "Wertach01" ab 10.12.2023

ca. 977.464,251 Nwkm (Musterfahrplanjahr)

Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen: 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen

Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief Linienbündel "Wertach 01" verwiesen.

Hinweis:

Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

muss es heißen:

Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i.V.m. § 8a Absatz 2 PBefG für die Durchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg beabsichtigen als zuständige Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (Schrannenstr. 3, 86150 Augsburg) die Verkehrsleistungen des Linienbündels "Wertach 01" (Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG auf den AVV-Regionalbuslinien 700, 701, 702, N 797) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Absatz 2 PBefG mit Wirkung zum 12.09.2023 bis zum 11.12.2032 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.

1. Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen:

Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja

Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: unbekannt

Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll: Der Einsatz von Sub-Unternehmen ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.

2. Menge der Dienstleistung

Die Verträge des freigestellten Schülerverkehrs im südlichen Landkreises Augsburg laufen zum 31.07.2023 teilweise aus. In einem Vorlaufbetrieb sind zum Schuljahresbeginn 2023 vom 12.09.2023 bis 09.12.2023 daher die Schülerverkehre zu betreiben, welche ab 10.12.2023 in den Linienverkehr integriert werden.

Die Betriebsaufnahme des Linienbündels "Wertach01" erfolgt daher in 2 Stufen:

a. Vorlaufbetrieb Linienbündel "Wertach01" vom 12.09.2023 bis 09.12.2023

ca.20.733,522 Nwkm (57 Betriebstage)

b. Vollbetrieb Linienbündel "Wertach01" ab 10.12.2023

ca. 837.830,586 Nwkm (Musterfahrplanjahr)

Ein Musterfahrplanjahr besteht aus 250 Tagen Montag bis Freitag ohne Feiertage und Sonntage, davon 63 Tage nur an schulfreien Tagen und 187 Tagen nur an Schultagen: 51 Samstagen und 64 Sonn-und Feiertagen

Des Weiteren wird auf den Liniensteckbrief Linienbündel "Wertach 01" verwiesen.

Hinweis:

Gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1, § 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: