Bauleistung - 361953-2020

31/07/2020    S147

Deutschland-Stuttgart: Bauarbeiten für Tunnel

2020/S 147-361953

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S 21, PFA 1.2 und 1.6a, Los 1B, Tunnel Ober- und Untertürkheim

Referenznummer der Bekanntmachung: TEC 5/10/239044
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221240 Bauarbeiten für Tunnel
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vertrag: Tunnel Ober- und Untertürkheim – Los 1B.

Vertragsänderung: Verlängerung zweigleisiger Tunnel (Gleisröhre 61 und 62) in Richtung Obertürkheim um ca. 342 m.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der weitere Vortrieb der Achsen 61 und 62 der Zuführung Obertürkheim soll vom bestehenden Zwischenangriff Ulmer Straße aus erfolgen, den der für die Vergabe vorgesehene Auftragnehmer (VII.1.7) im Rahmen des bestehenden Bauauftrags errichtet hat und für die Rohbauarbeiten im Los 1B nutzt. Es ist aus baubetrieblichen, logistischen und technischen Gründen nicht möglich, dass dieser Zwischenangriff und die dazugehörige innerstädtische und daher räumlich begrenzte Baustelleneinrichtungsfläche von einem weiteren Auftragnehmer genutzt wird, da hierdurch erhebliche Schnittstellenprobleme und wechselseitige Behinderungen entstünden. Der Zwischenangriff besteht aus einem Schachtbauwerk, das über einen untertägigen Stollen mit den Tunnelröhren verbunden ist und nicht von 2 Auftragnehmern gleichzeitig konfliktfrei genutzt werden kann. Eine Doppelbelegung des Zwischenangriffs und der Baustelleneinrichtungsfläche würde dazu führen, dass der vorgesehene Auftragnehmer aufgrund des Eingriffs in den mit ihm geschlossenen Bauvertrag und der Kapazitätsreduzierung in erheblichem Umfang Bauzeit- und Mehrvergütungsansprüche durchsetzen könnte. Der neue Auftragnehmer müsste neue eigene Logistikeinrichtungen (z. B. Bewetterung, Bauwasserhaltung) herstellen und vorhalten, die der bisherige Auftragnehmer bereits hergestellt hat und für die weiteren Vortriebsarbeiten nutzen kann. Hierdurch kann eine erhebliche Kostenreduktion im Vergleich zu einer Neuvergabe erreicht werden. Eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer scheidet auch dann aus, wenn sich der Auftraggeber aufgrund der Unwägbarkeiten des Vortriebs (z. B. hinsichtlich der aufwändigen Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke von Untertage) dazu entschließen sollte, ergänzend auch einen Gegenvortrieb von Obertürkheim aus vorzusehen. Denn aufgrund der Abhängigkeit von den Vortriebsgeschwindigkeiten, die im Hinblick auf die erforderliche Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke und den starken Wasserandrang im Neckarkies nicht präzise vorausgesagt werden können, kann ein Durchschlagspunkt nicht in einer für eine Auftragsabgrenzung erforderlichen Weise definiert werden. Im Interesse einer Gesamtinbetriebnahme des Großprojekts Stuttgart 21 im Jahre 2025 können daher die weiteren bergmännischen Vortriebsarbeiten nur an den bisherigen Auftragnehmer des Loses 1B im Wege der Vertragsänderung vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze" (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava" hier Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2021 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der weitere Vortrieb der Achsen 61 und 62 der Zuführung Obertürkheim soll vom bestehenden Zwischenangriff Ulmer Straße aus erfolgen, den der für die Vergabe vorgesehene Auftragnehmer (VII.1.7) im Rahmen des bestehenden Bauauftrags errichtet hat und für die Rohbauarbeiten im Los 1B nutzt. Es ist aus baubetrieblichen, logistischen und technischen Gründen nicht möglich, dass dieser Zwischenangriff und die dazugehörige innerstädtische und daher räumlich begrenzte Baustelleneinrichtungsfläche von einem weiteren Auftragnehmer genutzt wird, da hierdurch erhebliche Schnittstellenprobleme und wechselseitige Behinderungen entstünden. Der Zwischenangriff besteht aus einem Schachtbauwerk, das über einen untertägigen Stollen mit den Tunnelröhren verbunden ist und nicht von 2 Auftragnehmern gleichzeitig konfliktfrei genutzt werden kann. Eine Doppelbelegung des Zwischenangriffs und der Baustelleneinrichtungsfläche würde dazu führen, dass der vorgesehene Auftragnehmer aufgrund des Eingriffs in den mit ihm geschlossenen Bauvertrag und der Kapazitätsreduzierung in erheblichem Umfang Bauzeit- und Mehrvergütungsansprüche durchsetzen könnte. Der neue Auftragnehmer müsste neue eigene Logistikeinrichtungen (z. B. Bewetterung, Bauwasserhaltung) herstellen und vorhalten, die der bisherige Auftragnehmer bereits hergestellt hat und für die weiteren Vortriebsarbeiten nutzen kann. Hierdurch kann eine erhebliche Kostenreduktion im Vergleich zu einer Neuvergabe erreicht werden. Eine Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer scheidet auch dann aus, wenn sich der Auftraggeber aufgrund der Unwägbarkeiten des Vortriebs (z. B. hinsichtlich der aufwändigen Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke von Untertage) dazu entschließen sollte, ergänzend auch einen Gegenvortrieb von Obertürkheim aus vorzusehen. Denn aufgrund der Abhängigkeit von den Vortriebsgeschwindigkeiten, die im Hinblick auf die erforderliche Unterfangung der Bruckwiesenwegbrücke und den starken Wasserandrang im Neckarkies nicht präzise vorausgesagt werden können, kann ein Durchschlagspunkt nicht in einer für eine Auftragsabgrenzung erforderlichen Weise definiert werden. Im Interesse einer Gesamtinbetriebnahme des Großprojekts Stuttgart 21 im Jahre 2025 können daher die weiteren bergmännischen Vortriebsarbeiten nur an den bisherigen Auftragnehmer des Loses 1B im Wege der Vertragsänderung vergeben werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2012/S 216-356149

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: TEC 5/10/239044
Los-Nr.: 1B
Bezeichnung des Auftrags:

S21, PA 1.2 u. 1.6; Los 1B Tunnel nach Ober- und Untertürkheim

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/03/2012
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ARGE ATCOST 21 c/o PORR AG
Nationale Identifikationsnummer: AT130
Postanschrift: Absberggasse 47
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
E-Mail: tunnelbau@porr.at
Telefon: +43 506260
Fax: +43 999971
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Bergerbräuhofstrasse 27
Ort: Salzburg
NUTS-Code: AT323 Salzburg und Umgebung
Postleitzahl: 5020
Land: Österreich
E-Mail: ghs@hinteregger.co.at
Telefon: +43 66288980
Fax: +43 6628898030
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Östu-Stettin Hoch-und Tiefbau GmbH
Postanschrift: Münzenbergstraße 38
Ort: Leoben
NUTS-Code: AT223 Östliche Obersteiermark
Postleitzahl: 8700
Land: Österreich
E-Mail: leoben@oestu-stettin.at
Telefon: +43 3842425230
Fax: +43 384242523133
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Edlbacherstraße 10
Ort: Linz
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Postleitzahl: 4020
Land: Österreich
E-Mail: office@swietelsky.at
Telefon: +43 73269710
Fax: +43 73269717410
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) (Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden? ja)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB. Der Vertrag zur Vergabe der zusätzlichen Leistungen wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden. Das in Abschnitt V.2.1) angegebene Datum entspricht dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung und gibt nicht den Tag der beabsichtigten Zuschlagserteilung (des Vertragsschlusses) an.

Gemäß § 135 GWB kann die Vergabekammer die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags darstellen. Die Vorschrift hat folgenden Wortlaut:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2020