Zahlungsbedingungen VOB/B, jedoch Schlusszahlung nach 60 Tagen.
Die Leistungen werden per Gutschrift abgerechnet.
Hierzu ist zwingend die Leistungserfassung durch den Auftragnehmer in unserem Online-System "Extranet für Dienstleister" erforderlich.
Abschlagszahlungen bzw. Teilaufmaße werden innerhalb 21 Tagen, Schlusszahlung innerhalb 60 Tagen jeweils netto Kasse gezahlt.
Wird vertraglich vereinbart, dass im Gutschriftenverfahren über eine Leistungserfassung im Extranet abgerechnet wird, dann gelten folgende Bedingungen nicht:
Punkt 7 Satz 1 der "Allgemeinen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen" und der Satz "Bitte schicken Sie Ihre Rechnungen im PDF-Format an: ...".
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre.
Die Urkalkulation ist nach Auftragsvergabe innerhalb von 14 Tagen dem AG vorzulegen.
Verbindliche Fristen sind folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
- Querung Bornstraße Fertigstellung 01.06.2022 aufgrund Deckensanierung durch die Stadt Dortmund
- Anschluss an Bauende Heiligegartenstraße einschließlich der Armaturengruppe in der Nordstraße zwischen TP58 und 59: Ausführung im Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.08.2022.
Vertragsstrafen 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer, Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.