Zur Überprüfung der Eignung sollen Referenzen vorgelegt werden. Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren zu benennen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Anzugeben ist die Art der ausgeführten Leistung, der Ausführungszeitraum, die Auftragssumme sowie der Auftraggeber.
Mit dem Angebot soll eine Unternehmensdarstellung mit mindestens der folgenden Angaben angegeben werden: Name, Anschrift, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse. Ein Verweis auf einen Internet-Link ist nicht ausreichend. Die Unternehmensdarstellung ist bereits mit dem Angebot einzureichen.
Der Verweis auf die Präqualifikation ist hinreichend, sofern die Datenbank die geforderten Unterlagen enthält
Der Auftragnehmer stellt eine/n entsprechend den Anforderungen des Rettungsgesetzes NRW qualifizierte(n) Notärztin/
Notarzt für die Durchführung der Aufgaben zur Verfügung.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm gestellten Notärztinnen/Notärzte über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation entsprechend § 4 Abs. 3 RettG NRW verfügen.
Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehend sind vom Auftragnehmer ausnahmslos Notärztinnen/Notärzte zu überlassen, die im Besitz der Urkunde über das Recht zum Führen der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" sind. Alternativ können vom Auftragnehmer auch Notärztin-nen/Notärzte überlassen werden, die über den von einer Ärz-tekammer ausgestellten Fachkundenachweis Rettungs-dienst und über eine Facharztqualifikation in einem Gebiet mit unmittelbarem Bezug zur Notfallmedizin besteht (z.B. Anästhesiologie, Innere Medizin, Unfallchirurgie, o.ä.) verfügen. Grundsätzlich sind die Anforderungen nach § 4 Absatz 1 und Absatz 2 RettG NRW zu erfüllen. Dem Hoch-sauerlandkreis sind die Qualifikationsnachweise auf Verlan-gen vor dem ersten Einsatz einzureichen.
Die Notärztinnen/Notärzte müssen die deutsche Sprache beherrschen, sowie die regionalen Möglichkeiten der Krankenhäuser kennen.