Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.6)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss von bis zu 4 Rahmenverträgen zur Anmietung von Güterwagen (4-achsige Flachwagen für den Baustoffverkehr – Gattung Res und/oder Rens mit Holz- und/oder Stahlboden)
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEF56300
II.1.2)CPV-Code Hauptteil34621100 Schienengebundene Güterwagen
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss von bis zu 4 Rahmenverträgen zur Anmietung von Güterwagen (4-achsige Flachwagen für den Baustoffverkehr – Gattung Res und/oder Rens mit Holz- und/oder Stahlboden)
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)34621100 Schienengebundene Güterwagen
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE12 Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es ist der der Abschluss von bis zu 4 Rahmenverträgen zur Anmietung von bis zu 300 Güterwagen (4-achsige Flachwagen für den Baustoffverkehr – Gattung Res und/oder Rens jeweils mit Holz- und/oder Stahlboden) (nachfolgend: „Güterwagen“) pro Jahr für 4 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils bis zu 12 Monaten vorgesehen. Jedem Bieter kann nur ein (1) Rahmenvertrag zugeschlagen werden.
Zugeschlagen werden können nur Angebote derjenigen bis zu vier (4) Bieter, welche an Hand der Wertungskriterien die bis zu vier (4) ersten wirtschaftlich günstigsten Angebote (Platz 1 bis 4 Ranking) belegen. Der Auftraggeber beabsichtigt, im Anschluss an den Abschluss der bis zu vier (4) Rahmenverträge einen ersten Abruf über bis zu 140 Güterwagen mit einer Mietzeit vom 15.02.2022 bis zum 30.11.2022 (mit einer zweimaligen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils bis zu weiteren 12 Monaten, insgesamt 24 Monate) auf Grundlage des wirtschaftlich günstigsten Abrufangebots zu tätigen. Weitere Abrufe mit unterschiedlichen Mengen und Laufzeiten sind möglich. Der Zuschlag von bis zu vier (4) Rahmenverträgen und eines jeden Abrufs unter diesen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der einschlägigen Gremien der DB Fahrwegdienste GmbH und der Deutschen Bahn AG.
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss von bis zu 4 Rahmenverträgen zur Anmietung von Güterwagen (4-achsige Flachwagen für den Baustoffverkehr – Gattung Res und/oder Rens mit Holz- und/oder Stahlboden)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Grundlagen der Vergabe haben sich nachträglich geändert. Der Bedarf an Anmietung der Fahrzeuge besteht nicht mehr.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:17/01/2022