III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_G+R-Brücke-Weser-Ost_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_G+R-Brücke-Weser-Ost_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 300.000 EUR aufweisen.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_G+R-Brücke-Weser-Ost_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_G+R-Brücke-Weser-Ost_OP-IBW_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D06-0_G+R-Brücke-Weser-Ost_OP-IBW_Unterauftragnehmer", Vordruck "D06-1_G+R-Brücke-Weser-Ost_OP-IBW_Verpflichtung-UAN", Vordruck "D06-2_G+R-Brücke-Weser-Ost_OP-IBW_Ausschlusskriterien-UAN" und Vordruck "D06-3_G+R-Brücke-Weser-Ost_OP-IBW_Tariftreue-UAN".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens
zweimal die Objektplanung Ingenieurbauwerke für den (Ersatz-)Neubau von Brücken und zweimal die Tragwerksplanung für den (Ersatz-)Neubau von Brücken erbracht haben.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Projektleiter muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung in der Objektplanung Ingenieur-bauwerke für den (Ersatz-)Neubau einer Brücke vorlegen.
Der Hauptobjektplaner Ingenieurbauwerke muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den (Ersatz-)Neubau einer Brücke vorlegen.
Der hauptverantwortliche Tragwerksplaner muss mind. 1 persönliche Referenz mit Erfahrung in der Tragwerksplanung für den (Ersatz-)Neubau einer Brücke vorlegen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens 3 Ingenieure o. vgl. für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und 3 Ingenieure o. vgl. für die Tragwerksplanung im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 genannten Mindeststandards.
III.2.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Ingenieur oder vgl. gemäß § 75 VgV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.