Abschließende Nachweisliste VgV
Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch
in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
Von den Bietern sind folgende Unterlagen/Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:
•633 EU Angebotsschreiben
•Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)
•Konzept des ganztätigen Angebotes auf max. 10 DIN A4-Seiten
In Abhängigkeit des Angebots, sind bei Angebotsabgabe vorzulegen:
•124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (sofern nicht präqualifiziert)
•234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
•235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
(sofern eingesetzt)
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
•Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen entsprechend Formblatt 236
•Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen)
•Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen oder Nachunternehmer oder vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn einzureichen.
Gemäß Formblatt 124 werden bei Bedarf auf gesonderten Anforderungen folgende Unterlagen von dem Bieter sowie gegebenenfalls auch für dessen vorgesehene Nachunternehmer verlangt
-eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
-die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
-Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
-eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Betrieb zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E67643686 möglich.