Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
zu II.2.5) Zuschlagskriterien
Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Preises
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Preis und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert
Für die Angebotswertung wird der Stundensatz wie folgt in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte ermittelt:
5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz
0 Punkte erhalten alle Angebote ab dem 1,5-fachen Wert des niedrigsten Stundensatzes
Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Stundensatz und seinem 1,5-fachen Wert linear interpoliert