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Dienstleistungen - 367982-2020

05/08/2020    S150

Deutschland-Schwerin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2020/S 150-367982

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VMV — Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
E-Mail: vergabe@vmv-mbh.de
Telefon: +49 38559087-0
Fax: +49 38559087-45
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vmv-mbh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.daisikomm.de/verfahren/D57566
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.daisikomm.de/verfahren/D57566
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von Verkehrsleistungen.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Teilnetz Ostseeküste II

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II" (Rostock — Stralsund — Rügen/Züssow) ab 12/2021.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:

Eisenbahnstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Als Betriebsaufnahmezeitpunkt für das Teilnetz „Ostseeküste II" ist der Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2022, 1. Betriebstag 12.12.2021, vorgesehen. Als Betriebsendzeitpunkt ist der Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2035, letzter Betriebstag vsl. 9.12.2034, vorgesehen.

Zur Vergabe im Teilnetz sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte vorgesehen:

Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste II" (Rostock — Stralsund — Rügen/Züssow) mit ca. 1,8 Mio. Zugkm p. a. im Zeitraum 12/2021 bis 12/2034 (13 Jahresfahrplanperioden).

RE9 Rostock Hbf — Stralsund Hbf — Sassnitz/Ostseebad Binz (2-h-Grundtakt Rostock — Stralsund Hbf, weitgehende Taktverdichtung Insel Rügen zum 1-h-Takt).

RE10 Rostock Hbf — Stralsund Hbf — Züssow, die den 2-h-Grundtakt Rostock — Stralsund der RE9 bzw. den 2-h-Takt der RE3 Stralsund — Pasewalk (-Berlin) bis Züssow zum 1-h-Takt verdichtet

Fahrzeuge:

Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist der vom derzeitigen Auftragnehmer beschaffte Fahrzeugpark bestehend aus sieben Fahrzeugen vom Typ Desiro ML des Herstellers Siemens einzusetzen.

Die Fahrzeuge wurden als dreiteilige Elektrotriebzüge erstmals in 2020 zugelassen. Der Umbau der Fahrzeuge zu vierteiligen Elektrotriebzügen erfolgt in den Jahren 2020 und 2021. Das Alter der Fahrzeuge beträgt zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme weniger als 2 Jahre.

Die vorstehend genannten Fahrzeuge sind zwingend für die Erbringung der geschuldeten Verkehrsleistungen einzusetzen. Hierzu muss der künftige Auftragnehmer für die Dauer des Verkehrsvertrages in einen zwischen dem derzeitigen Betreiber ODEG — Ostdeutsche Eisenbahn GmbH und dem Leasinggeber Alphta Trains OSK S.à.r.l. abgeschlossenen Leasingvertrag (der „Nutzungsvertrag“) eintreten. Zugleich ist der künftige Auftragnehmer verpflichtet, eine dreiseitige Vereinbarung zwischen ihm, dem Land und dem Leasinggeber abzuschließen, mit der der durchgehende Einsatz der Fahrzeuge bis zum Dezember 2034 für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des hiesigen Verkehrsvertrags sichergestellt wird.

Lose:

Eine Losbildung (Teillose) ist gemäß der Angabe zu Losen unter Ziffer II.1.6) nicht vorgesehen.

Laufzeit:

Die Laufzeit des Vertragswerks für das Teilnetz „Ostseeküste II" wird bei 13 Jahren liegen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/12/2021
Ende: 09/12/2034
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der Bieter mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vor, in dem er ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. Darüber hinaus ist es erwünscht, aber nicht erforderlich, dass der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vorlegt.

Zudem hat der Bieter zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der Berechtigung zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung mit seinem Angebot eine Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg einzureichen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Die Genehmigungen müssen der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen. Darüber hinaus hat er eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder eine zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG einzureichen. Sofern er zum Zeitpunkt des Angebots über keine dieser Genehmigungen bzw. Bescheinigungen verfügt, hat er eine Darstellung vorzulegen, aus der sich ergibt, wie er eine der beiden genannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangen wird.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Aufgabenträgers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Der Bieter hat zur Beurteilung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:

a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich der SPNV-Leistungen i. H. v. 25 Mio. EUR im letzten vor der Abgabe Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahr und

b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.

Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Grundfall:

1. Eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahr,

2. Den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterung steil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,

3. Ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht,

4. Ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Fortführung der obigen Aufzählung (nicht als Mindeststandards zu verstehen):

Alternative 1:

Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.

In diesem Fall hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:

— sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;

— Eigenkapital zu Buchwerten;

— Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.

Alternative 2:

Ist der Jahresabschluss des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.

Sodann hat der Bieter neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:

— Den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr.

— Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie

— Eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.

Ergänzung für alle Fälle:

Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen im SPNV erforderlich sind.

Der Bieter legt zur Beurteilung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:

— Referenzen über die von ihm in den Jahren 2018, 2019 und 2020 erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zur Art und zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vorzulegen. Diese Leistungen müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die früher als 2018 erbracht wurden, nicht jedoch früher als 2014 erbracht wurden. Die genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des jeweiligen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden.

Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2014 bis 2020 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.

Eignungsleihe:

Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht.

Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der Erbringung der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Im Falle eines Betreiberwechsels hat der Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen dem Betriebspersonal des bisherigen Betreibers gemäß § 131 Abs. 3 GWB die Rechte zu gewähren, auf die es Anspruch hätte, wenn ein Betriebsübergang nach § 613a BGB erfolgt wäre.

Die Bieter haben sich mit der Abgabe des Angebots nach Maßgabe von § 9 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu bestimmten Mindestarbeitsbedingungen zu verpflichten. Für diese Erklärung ist ein Formblatt zu verwenden, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 062-149185
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/10/2020
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/10/2020
Ortszeit: 13:00
Ort:

Schwerin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen werden in der Fassung, die sie zu Beginn des Vergabeverfahrens haben, auf der unter Ziff. I.3) genannten Internetseite zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind ggf. Dokumente, die dem Schutz der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 3 VgV unterliegen. Die vertraulichen Dokumente und eventuelle Antworten auf Rückfragen der Bewerber sowie alle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen übermittelt die Vergabestelle den Unternehmen, die nach § 9 Abs. 3 VgV eine Registrierung vorgenommen haben. Bewerber, die sich zunächst nicht registrieren möchten, sind in der Pflicht, die vertraulichen Dokumente, Antworten auf etwaige Rückfragen sowie eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle unaufgefordert per E-Mail (Adresse unter Ziff. I.1)) abzufordern bzw. zu erfragen. Zur Abgabe eines Angebots ist eine Registrierung und Anmeldung im Vergabeportal erforderlich.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, sind mit dem Angebot entsprechende Eigenerklärungen des Bieters vorzulegen, für die jeweils Formblätter zu verwenden sind, die im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.

3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV).

4. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Service personal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Nachauftragnehmer zu übertragen, so hat er den/die Nachauftragnehmers in seinem Angebot zu benennen. In diesem Fall sind Art und Umfang der für den/die Nachunternehmer vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für den/die Nachunternehmer die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Nachunternehmer beschränken.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: abst@abst-mv.de
Telefon: +49 38561738110
Fax: +49 38561738120
Internet-Adresse: http://www.abst-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2020