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Dienstleistungen - 368687-2014

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29/10/2014    S208

Deutschland-Kiel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2014/S 208-368687

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT), vertreten durch die LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Zu Händen von: Herrn Jan Glienicke
E-Mail: west@lvs-sh.de
Telefon: +49 431660190
Fax: +49 4316601919

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Schienenpersonennahverkehr
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja

Offizielle Bezeichnung: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Stadthausbrücke 8
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Vergabe von SPNV-Beförderungsleistungen Teil II im Land Schleswig-Holstein, Netz West, 2016-2025.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Schleswig-Holstein.

NUTS-Code DEF0 Schleswig-Holstein

II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Es werden die SPNV-Beförderungsleistungen im Land Schleswig-Holstein, Netz West, im Zeitraum 2016-2025 vergeben. Zum Netz West zählt die Linie Hamburg-Altona – Westerland (Sylt). Die gewählte Verfahrensart ist das offene Verfahren. Im Vergabeverfahren werden den Bietern die einzusetzenden Fahrzeuge beigestellt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Die SPNV-Beförderungsleistungen in den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg, Netz West, umfassen insgesamt jährlich ca. 4 300 000 Nutz-Kilometer.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: — Catering im Zug,
— Anbindung von Brunsbüttel mit SPNV bzw. Schnellbus,
— zusätzliche Halte in Glückstadt.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 11.12.2016. Abschluss 14.12.2025

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Verkehrsvertrag.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen bei Auftragserteilung eine selbstständige Kapitalgesellschaft gründen, die Vertragspartner des Auftraggebers wird. Die Gesellschaftsform muss im Angebot dargestellt werden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand):
a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen (durch Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3).
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn selbst:
b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften, Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen, sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten, die Umwelt schützende Vorschriften und sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen. Die Eigenerklärung zu Buchstabe a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Die Eigenerklärung erfolgt mittels Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3).
Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind vorlegen. In diesen Fällen sind diese Alternativen auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) anzukreuzen, und der Anhang A 1.1 bzw. der Anhang A 1.2 zum Angebot ist beizulegen.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:

c) einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind (Anhang A 1.3 zum Angebot). Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen;

d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters (Anhang A 1.4 zum Angebot);
e) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO über den Bieter als juristische Person bzw. Personenvereinigung und über seine gesetzlichen Vertreter, bei Personenvereinigungen über die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen (Anhang A 1.5 zum Angebot).
Durch Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) erklärt der Bieter:
f) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden, § 2 Absatz 4 EBZugV;
g) dass er sich gesetzestreu verhält und die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält, § 97 Abs. 4 GWB.
Falls die Voraussetzungen des § 4 EBZugV erfüllt sind, genügt als Nachweis der Zuverlässigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters (siehe oben). In diesem Fall ist diese Alternative auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) anzukreuzen, und die Anhang A 1.6 zum Angebot ist beizulegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 2 AEG i. V. m. § 2 EBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch Einreichen der in Anhang A 2.1 zum Angebot bezeichneten Unterlagen wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
— als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
— Eigenkapital,
— gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
— Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
— Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
— Ergebnis des Unternehmens,
— Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Als Nachweis ist in diesem Fall eine Bankauskunft vorzulegen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet. Die Eigenerklärung erfolgt mittels Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3).
c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren. Die Eigenerklärung erfolgt mittels Unterschrift auf dem Formblatt Freiwillige Zuwendungen (Förderungen) (Anhang B 1).
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen. Alternativ kann anstelle der genannten Verpflichtungserklärung eine Sicherheitsleistung in Form einer Bareinzahlung oder durch Hinterlegung einer Bürgschaft erbracht werden. In diesem Fall ist diese Alternative auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) anzukreuzen, und der Anhang A 2.2 zum Angebot ist beizulegen.
Gemäß § 4 EBZugV gilt der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit als erbracht, wenn der Bieter eine juristische Person ist, die sich überwiegend in der Hand der Bundesrepublik Deutschland, eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften befindet. Dies gilt auch für Bieter, die sich unmittelbar oder mittelbar überwiegend im Eigentum eines Mitgliedstaates der Europäischen Union befinden. Es genügt in den oben aufgeführten Fällen als Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters. In diesem Fall ist diese Alternative auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) anzukreuzen, und der Anhang A 1.6 zum Angebot ist beizulegen. Die geforderte Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand wird jedoch von jedem Bieter für die Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig bzw. als fachkundig im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 3 AEG i. V. m. § 3 EBZugV, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind, oder wenn er oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen nach § 2 Absatz 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung vom 7. Juli 2000 (BGBl. I S. 1023) als Betriebsleiter bestätigt sind.
Der Bieter legt eine formlose Eigenerklärung zu Namen und Qualifikation der Personen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen (Eisenbahnbetriebsleiter und Stellvertreter sowie Qualifikation nach Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung – EBPV) unter Beifügung des/der Prüfungszeugnisse nach § 21 EBPV vor (Anhang A 3.1 zum Angebot).
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG (Anhang A 3.2 zum Angebot); eine Eigenerklärung ist nicht zulässig;
b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren (nicht notwendigerweise über den ganzen Zeitraum) erbrachte Leistungen im Schienenpersonenverkehr (auch U-Bahn-Verkehr) mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen, Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit, der Zahl der eingesetzten elektrischen bzw. dieselbetriebenen Fahrzeuge sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung); bzw. alternativ Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im Schienenpersonenverkehr (Eigenerklärung) (Anhang A 3.3 zum Angebot).

c) Darstellung, wie der Bieter ein prozessorientiertes Instandhaltungssystem bis zur Betriebsaufnahme umzusetzen beabsichtigt, das der Empfehlung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom 14.4.2014 auf der Grundlage der VO (EU) Nr. 445/2011 vom 10. Mai 2011 entspricht (siehe http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/PresseFachmitteilungen/Fachmitteilungen/Archiv/2014/14_2014_Empfehlung_Instandhaltungssystem.html) (Anhang A 3.4 zum Angebot).

Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nach-zuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann (Anhang A 3.5 zum Angebot).
Der Bieter erklärt sich durch Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) damit einverstanden, dass die Vergabestelle sich zur Feststellung seiner technischen Leistungsfähigkeit mit der Paribus-DIF-Netz-West-Bereitsteller GmbH & Co. KG abstimmen wird und dass die Weitergabe entsprechender Informationen keinen Verstoß gegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellt.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Es wird die Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verlangt oder ein Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG (Anlage F zum Angebot); eine Eigenerklärung ist nicht zulässig.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
2.3.2015
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 31.8.2015
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 2.3.2015 - 13:00

Ort:

LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH, Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel.

Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Für das Vergabeverfahren wird ein Internetportal eingerichtet. Um einen Zugang zu diesem Internetportal zu erhalten, sind der Vergabestelle der Name sowie die E-Mail-Adresse des Projektleiters mitzuteilen.
Es besteht die Möglichkeit, die für den Verkehr bereitgestellten Reisezugwagen zu besichtigen, ein Erläuterungsgespräch mit dem Fahrzeugbereitsteller zu führen und die Reisezugwagen im Normalbetrieb kennen zu lernen (siehe Vergabeunterlagen). Aus organisatorischen Gründen ist dafür eine kurze Anmeldefrist zu beachten (bis zum 10.11.2014, 14 Uhr). Ansprechpartner für diese Anmeldung und Details werden in den Vergabeunterlagen genannt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT)
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gilt für angebliche Mängel, die sich aus den zu Beginn des Verfahrens auf Anforderung versandten bzw. im Portal veröffentlichten Vergabeunterlagen ergeben, eine Frist von 30 Kalendertagen nach der Bekanntmachung des Auftrags im EU-Amtsblatt. Bei Änderungen der Vergabeunterlagen, die sich im Laufe des Vergabeverfahrens ergeben, gilt als unverzüglich eine Frist von 7 Kalendertagen nach Einstellung der Änderungen im Portal. Auf die Frist gemäß § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT)
Postanschrift: Postfach 7128
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27.10.2014