Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Entwicklung von Instrumenten und Diensten für das Wasserinformationssystem für Europa (WISE) und den strukturierten Informations- und Umsetzungsrahmen (SIIF).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Aufgrund des integrierten Ansatzes zur Wasserbewirtschaftung in der EU sowie zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Wasser und insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie (Water Framework Directive — WFD) und um die effektivste Nutzung der im Rahmen der Berichte der Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten zu erreichen, entwickelt die Kommission (GD Umwelt, Gemeinsame Forschungsstelle und Eurostat) zusammen mit der Europäischen Umweltagentur und den Mitgliedstaaten ein Wasserinformationssystem für Europa (Water Information System for Europe — WISE). Das WISE ist zu einem umfassenden und gemeinsamen europäischen Daten- und Informationsmanagementsystem in Bezug auf Wasser geworden und stellt das Haupttool für die Berichterstattung in Bezug auf Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Wasser dar. Es ist die Weiterentwicklung des WISE-Systems geplant, um zusätzliche Informationen zu integrieren und die Berichterstattung durch die Gewährleistung des Informationsaustauschs und der Interoperabilität auf verschiedenen hierarchischen Daten- und Informationsebenen im Rahmen sämtlicher politischer Maßnahmen der EU im Bereich Wasser und anderer EU-weiter Berichterstattungspflichten in Bezug auf Wasser zu vereinfachen.
Die Kommission beabsichtigt daher die Vergabe eines Auftrags für die Entwicklung von Tools und Dienstleistungen für das WISE in folgenden Bereichen:
1) Berichterstattung im Rahmen der Instrumente der EU-Wasserpolitik: mit Schwerpunkt auf der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG), aber auch unter Einbeziehung weiterer Richtlinien, die bereits (in unterschiedlichem Ausmaß) in das WISE integriert sind;
2) WISE als gemeinsam genutztes und verteiltes System: Informationsaustausch und Synchronisierung von Datenbanken im Einklang mit der Inspire-Richtlinie, Entwicklung des SIIF-Konzepts im WISE;
3) Nutzung und Weiterleitung von Informationen und deren Analyse.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 152 880 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Verständnis des allgemeinen Kontexts. Gewichtung 15
2. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 35
3. Arbeitsorganisation. Gewichtung 35
4. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 15
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.C.1/SER/2014/0007.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:17.10.2014
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 4
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Biblomática S.A.
Postanschrift: Miribilla Building, C/ Santiago de Compostela, 12, 4°A
Ort: Bilbao (Biskaya)
Postleitzahl: 48003
Land: Spanien
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 250 000 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 152 880 EUR
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 12
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung von Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die denen ähnlich sind, die im Rahmen des ursprünglichen Auftrags vom öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden. Der ursprünglich vorgesehene Budgetrahmen bewegte sich zwischen 230 000 EUR und 250 000 EUR.
Der Vertrag kann 2-mal verlängert werden.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:20.10.2014