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Dienstleistungen - 37029-2020

24/01/2020    S17

Deutschland-Dresden: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

2020/S 017-037029

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe
Postanschrift: Leipziger Str. 120
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: info@vvo-online.de
Telefon: +49 351/852650
Fax: +49 351/5826513
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E92829166
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im VVO-Dieselnetz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im VVO-Dieselnetz auf den Eisenbahnstrecken, RB 33 Dresden – Königsbrück, RB 34 Dresden – Kamenz, RB 71 Pirna – Neustadt/Sa. – Sebnitz, RB 72 Heidenau – Altenberg und RE 19 Dresden – Heidenau – Altenberg ab dem 12.12.2021 im Umfang von jährlich zwischen 1,8 Mio. Zkm (Option 0) und 2,3 Mio. Zkm (Option 2) mit einer Laufzeit vom 10 Jahren.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED2C Bautzen
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:

Dresden, Landkreis Bautzen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im VVO-Dieselnetz mit einem Leistungsumfang von jährlich rund 1 800 000 Zug-km (Option 0) und 2 300 000 Zug-km (Option 2, ab Dezember 2025).

Das VVO-Dieselnetz umfasst folgende Eisenbahnstrecken:

— RB 33 zwischen Dresden-Neustadt bzw. Dresden Hbf und Königsbrück,

— RB 34 zwischen Dresden Hbf und Kamenz,

— RB 71 zwischen Pirna und Sebnitz,

— RB 72 zwischen Heidenau und Altenberg,

— RE 19 zwischen Dresden Hbf und Altenberg.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/12/2021
Ende: 13/12/2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Bieter haben ein Angebot auf folgende Betriebsprogramme vorzulegen:

a) Option 0: Grundangebot;

b) Option 1: Grundangebot wird mit Betriebsaufnahme auf der RB 34 Mo-Fr (nicht an Feiertagen) um Halbstundentakt ergänzt;

c) Option 2: Option 1 gilt ab Betriebsaufnahme und wird zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025 auf der RB 33 um Durchbindung von Dresden-Neustadt bis Dresden Hbf und in Hauptverkehrszeit Mo-Fr (nicht an Feiertagen) um Halbstundentakt zwischen Dresden Hbf und Ottendorf-Okrilla Nord ergänzt;

Die Auswahl, welche Option (Grundangebot, Option 1 oder Option 2) beauftragt wird, hängt davon ab, welche finanziellen Mittel der ZVOE vom Freistaat Sachsen zugewiesen bekommt und somit im Haushalt des ZVOE zur Verfügung stehen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot der durch den ZVOE ausgewählten Option (Grundangebot, Option 1 oder Option 2) erteilt. Der ZVOE gibt mit Zuschlagserteilung bekannt, welche Option gezogen wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Der Bieter hat zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung einzureichen. Alternativ kann der Bieter auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Auszüge aus Registern, in denen die in dem Formblatt genannten Verstöße registriert sind, vorlegen. Diese Nachweise müssen nach dem 1.1.2017 erstellt worden sein;

b) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung aa) Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Die Nachweise müssen nach dem 1.1.2017 erstellt worden sein.

Bb) Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6f Abs. 1 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig, wenn nach der Einschätzung des ZVOE anzunehmen ist, dass er seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.

Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Gesamtbetrachtung des Inhalts der einzureichenden Unterlagen, insbesondere durch die Angaben zum:

— Gesamtjahresumsatz des Bewerbers im anzugebenden Zeitraum,

— Jahresumsatz des Bewerbers im Bereich SPNV im anzugebenden Zeitraum,

— wesentlichen Inhalt von gegebenenfalls abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen.

Der Bieter hat zur Prüfung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:

aa) Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter keiner Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:

— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und

— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter keiner Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist,

— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und

– Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:

Als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen, Eigenkapital, gewisse und dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten, Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung, Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum, Ergebnis des Unternehmens, Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.

Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.

Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.

Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.

Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters gemäß den vorstehenden Anforderungen erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden;

bb) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen und mit den unter a) genannten Nachweisen und Erklärungen nachzuweisen, dass für den Dritten kein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB besteht. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV. In der Verpflichtungserklärung übernimmt der Dritte gegenüber dem ZVOE die gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV;

cc) Die Bieter haben eine Eigenerklärung vorzulegen, aus der die Beteiligungsverhältnisse an ihrem Unternehmen hervorgehen. Soweit Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge bestehen, ist deren wesentlicher Inhalt darzustellen.

Die vorstehend unter aa) bis cc) genannten Nachweise und Erklärungen müssen nach dem 1.1.2017 erstellt worden sein.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn nach der Einschätzung des ZVOE anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der SPNV-Leistungen im VVO-Dieselnetz erforderlich sind.

Der Bieter hat zur Prüfung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:

aa) Referenzen über die vom Bieter selbst in den letzten 5 vollen Jahren vor Angebotsabgabe erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber, wobei hiervon mindestens ein Verkehrsvertrag über eine Laufzeit von 10 oder mehr Jahren ein Leistungsvolumen von jährlich mindestens 2,0 Millionen Zugkilometer aufweist. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden. Soweit der Bieter eine Zertifizierung erhalten hat, die seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, kann er diese zusätzlich beifügen;

bb) Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter anhand der unter Punkt a) genannten Nachweise und Erklärungen nachzuweisen, dass für den Dritten keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB bestehen und dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem ZVOE im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 223-548420
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/04/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/04/2020
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist ein Folgeauftrag nach der Notvergabe des zweijährigen Dienstleistungsauftrages für dasselbe Netz. Die Notvergabe wurde am 1.10.2019 mit der Bekanntmachung 2019/S 189-460318 öffentlich bekannt gemacht:

1) Es sind dieselgetriebene Fahrzeuge für die Leistungserbringung zugelassen, die über ein Baujahr ab dem 1.1.2000 verfügen. Die derzeit im VVO-Dieselnetz eingesetzten und von Alpha Trains Europe zur Verfügung gestellten 15 Fahrzeuge Siemens Desiro Classic (VT 642) sind zugelassen. Soweit Gebrauchtfahrzeuge zum Einsatz kommen, die zur Erfüllung der Anforderungen umgebaut werden müssen und deren Umbau dem EVU vor Betriebsaufnahme nicht möglich war, sind gekennzeichnete Fahrzeuganforderungen im ersten Jahr nach Betriebsaufnahme lediglich als Soll-Anforderungen zu verstehen;

2) Es besteht die Verpflichtung für den siegreichen Bieter, diejenigen Beschäftigten des derzeitigen Betreibers im VVO-Dieselnetz, die als Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Disponenten oder Verwaltungsmitarbeiter zur Erbringung der Dienstleistungen im VVO-Dieselnetz eingestellt sind, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613 a BGB erfolgt wäre;

3) Die Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf gehen an den Auftraggeber über, das heißt der Auftraggeber trägt das Einnahmenrisiko (Bruttovertrag);

4) Der ZVOE stellt alle Informationen zum Vergabeverfahren, insbesondere die Vergabeunterlagen, über folgende Vergabeplattform im Internet zum Abruf zur Verfügung: https://www.subreport.de/E92829166. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht der Bieter zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen durch den ZVOE erfolgt nur an registrierte Bieter.

5) Die Anlagen 210.1 bis 210.12 enthalten personenbezogene Angaben zu Beschäftigten des bisherigen Betreibers und sind zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen passwortgeschützt. Das Passwort übermittelt der ZVOE nur an registrierte Bieter, die das ausgefüllte Formblatt nach Anlage 100.3 übermittelt haben. Die unterschriebene Verschwiegenheitserklärung gilt auch für etwaige weitere passwortgeschützte Dokumente im Verlauf des Verfahrens.

6) Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb für Fragen, Hinweise und Rügen auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der ZVOE den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Bewerber- und Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:

„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/01/2020