Das St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg hat seinen Ursprung in Haus 1 (Baujahr 1928). In den folgenden Jahren wurde das Bestandsbettenhaus mit verschiedenen Erweiterungen ergänzt – insgesamt gibt es fünf Bestandshäuser. Diese beinhalten Funktions-, Pflegebereiche sowie externe Praxen. Entsprechend des technischen Fortschritts in der Leistungserbringung sowie des Anstiegs der Fall- und Personalzahlen bietet der Bestand keine angemessene Voraussetzung für einen zeitgemäßen Betrieb, der die medizinischen und hygienischen Anforderungen erfüllt und den wirtschaftlichen Belangen entspricht.
Im Rahmen der Zielplanung wurden 3 Varianten für die Gesamtmaßnahme erarbeitet, die aus unterschiedlich großen Teilen der Sanierung und Neubauten/Anbauten bestehen. Es sind mind. 3 Bauabschnitte vorgesehen.
Variante 3
4 Bauabschnitte, Verhältnis Neubau 40% und Sanierung 60% inkl. Abbruchmaßnahmen
Gesamtkosten: ca. 109 Mio. € brutto (KGR 200-600)
BGF: ca. 35.500m²
Variante 3a)
4 Bauabschnitte, Verhältnis Neubau 55% und Sanierung 45% inkl. Abbruchmaßnahmen
Gesamtkosten: ca. 114 Mio. € brutto (KGR 200-600)
BGF: ca. 37.600m²
Variante 5
3 Bauabschnitte, Verhältnis Neubau 90% und Sanierung 10% inkl. Abbruchmaßnahmen
Gesamtkosten: ca. 122 Mio. € brutto (KGR 200-600)
BGF: 41.300m²
Bis Ende 2021 soll ein Antrag auf Vorwegfestlegung für den jeweils 1. Bauabschnitt beim bayerischen Ministerium für Gesundheit und Pflege eingereicht werden.
Für die Maßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: medizin- und labortechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI für den 1. Bauabschnitt beauftragt. In den darauf folgenden Beauftragungsstufen werden die Leistungsphasen 3-9 (stufenweise) für den 1. Bauabschnitt abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Als optionale Auftragserweiterung sind die weiteren Bauabschnitte (voraussichtlich BA 2-4) möglich. Hierfür wären jeweils die Leistungsphasen 1-9 (ebenfalls stufenweise abzurufen) gemäß § 55 HOAI zu erbringen.