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724690-2023 - https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:724690-2023:PDFS:FI:HTML
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Dienstleistungen - 371100-2014

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31/10/2014    S210

Belgien-Brüssel: Invasive gebietsfremde Arten — Priorisierung der Präventionsbemühungen durch Früherkennung

2014/S 210-371100

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Postanschrift: BU 9 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Kontaktstelle(n): „Markets Team“, SRD.2 — Finanzen
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Telefon: +32 22960008

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Invasive gebietsfremde Arten — Priorisierung der Präventionsbemühungen durch Früherkennung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Invasive gebietsfremde Arten (invasive alien species — IAS) sind Arten, die durch menschliche Einflussnahme die ökologischen Grenzen ihres natürlichen Lebensraums überschritten, sich in neuen Räumen angesiedelt und verbreitet haben und sich negativ auf Artenvielfalt, Gesellschaft und Wirtschaft auswirken. Es wird geschätzt, dass der EU durch IAS in den letzten 20 Jahren Kosten von mindestens 12 000 000 000 EUR/Jahr entstanden sind und diese Schadenskosten weiter steigen. Um die mit IAS verbundenen Probleme effektiv anzugehen, hat die Kommission spezielle Gesetze und Vorschriften vorgeschlagen, durch die die Einschleppung von IAS verhindert, ein System zur Frühwarnung und schellen Gegenwehr geschaffen und ein effektiverer Umgang mit bereits in der EU etablierten und verbreiteten IAS sichergestellt wird.
Der gewählte Ansatz beabsichtigt die Priorisierung von Maßnahmen in Bezug auf eine gemeinsame Anzahl an Arten, die aufgrund ihrer starken Auswirkungen von Belang für die EU sind, auf der Grundlage von Risikobewertungen. Angesichts der Tatsache, dass neue IAS kontinuierlich in die EU gelangen, muss die Liste an Arten von EU-Belang eine dynamische sein, die an eine sich entwickelnde Situation angepasst werden kann und somit geeignet ist, die bevorstehenden Herausforderungen anzugehen. Außerdem sollte der Schwerpunkt in erster Linie auf der Prävention liegen.
Somit besteht das Ziel dieser Studie in der Formulierung des erforderlichen methodischen Rahmens, um potenzielle IAS für die Überprüfung hinsichtlich bedeutender künftiger Bedrohungen für die Union auswählen zu können (Früherkennung), um künftige Risikobewertungen in Bezug auf die schlimmsten potenziellen invasiven gebietsfremden Arten zu priorisieren. Diese Studie geht über die bestehende Arbeit zur Risikobewertung hinaus und bildet die Grundlage für künftige Präventionsarbeit.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 100 000 EUR

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 60
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 20
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 20
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.2/ETU/2014/0016.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 96-166916 vom 20.5.2014

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 07.0202/2014/690126/SER/ENV.B.2
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20.10.2014
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: NERC Centre for Ecology & Hydrology
Postanschrift: Maclean Building, Benson Lane, Crowmarsh Gifford
Ort: Wallingford, Oxfordshire
Postleitzahl: OX10 8BB
Land: Vereinigtes Königreich

V.4)Angaben zum Auftragswert
Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 100 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 100 000 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 9
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 72 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 6 & 14 & 6 & 6 & 5 & 35.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Durchführungsbestimmungen der Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.

Es ist zu beachten, dass dies bereits im Rahmen der Vorinformation ABl. 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014 mit der Bezeichnung „Unterstützung der Präventionsbemühungen in Bezug auf gebietsfremde Arten durch Früherkennung“ veröffentlicht wurde und das Budget 100 000 EUR betrug.

Die Spanne lag in der Auftragsbekanntmachung zwischen 85 000 und 100 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Gericht der Europäischen Union
Postanschrift: rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxemburg
Postleitzahl: 2925
Land: Luxemburg
E-Mail: generalcourt.registry@curia.europa.eu
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 4303-2100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.10.2014