Bekanntmachung vergebener Aufträge
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n) I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Invasive gebietsfremde Arten — Priorisierung der Präventionsbemühungen durch Früherkennung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Invasive gebietsfremde Arten (invasive alien species — IAS) sind Arten, die durch menschliche Einflussnahme die ökologischen Grenzen ihres natürlichen Lebensraums überschritten, sich in neuen Räumen angesiedelt und verbreitet haben und sich negativ auf Artenvielfalt, Gesellschaft und Wirtschaft auswirken. Es wird geschätzt, dass der EU durch IAS in den letzten 20 Jahren Kosten von mindestens 12 000 000 000 EUR/Jahr entstanden sind und diese Schadenskosten weiter steigen. Um die mit IAS verbundenen Probleme effektiv anzugehen, hat die Kommission spezielle Gesetze und Vorschriften vorgeschlagen, durch die die Einschleppung von IAS verhindert, ein System zur Frühwarnung und schellen Gegenwehr geschaffen und ein effektiverer Umgang mit bereits in der EU etablierten und verbreiteten IAS sichergestellt wird.
Der gewählte Ansatz beabsichtigt die Priorisierung von Maßnahmen in Bezug auf eine gemeinsame Anzahl an Arten, die aufgrund ihrer starken Auswirkungen von Belang für die EU sind, auf der Grundlage von Risikobewertungen. Angesichts der Tatsache, dass neue IAS kontinuierlich in die EU gelangen, muss die Liste an Arten von EU-Belang eine dynamische sein, die an eine sich entwickelnde Situation angepasst werden kann und somit geeignet ist, die bevorstehenden Herausforderungen anzugehen. Außerdem sollte der Schwerpunkt in erster Linie auf der Prävention liegen.
Somit besteht das Ziel dieser Studie in der Formulierung des erforderlichen methodischen Rahmens, um potenzielle IAS für die Überprüfung hinsichtlich bedeutender künftiger Bedrohungen für die Union auswählen zu können (Früherkennung), um künftige Risikobewertungen in Bezug auf die schlimmsten potenziellen invasiven gebietsfremden Arten zu priorisieren. Diese Studie geht über die bestehende Arbeit zur Risikobewertung hinaus und bildet die Grundlage für künftige Präventionsarbeit.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger GesamtauftragswertWert: 100 000 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Qualität der vorgeschlagenen Methodik. Gewichtung 60
2. Arbeitsorganisation. Gewichtung 20
3. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 20
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.B.2/ETU/2014/0016.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 07.0202/2014/690126/SER/ENV.B.2 V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:20.10.2014
V.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: NERC Centre for Ecology & Hydrology
Postanschrift: Maclean Building, Benson Lane, Crowmarsh Gifford
Ort: Wallingford, Oxfordshire
Postleitzahl: OX10 8BB
Land: Vereinigtes Königreich
V.4)Angaben zum AuftragswertUrsprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 100 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 100 000 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 9
V.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
Anteil: 72 %
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: 6 & 14 & 6 & 6 & 5 & 35.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Durchführungsbestimmungen der Haushaltsordnung Nr. 966/2012 vom 25.10.2012 kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die an den Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen des Erstauftrags vom öffentlichen Auftraggeber vergeben wurden.
Es ist zu beachten, dass dies bereits im Rahmen der Vorinformation ABl. 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014 mit der Bezeichnung „Unterstützung der Präventionsbemühungen in Bezug auf gebietsfremde Arten durch Früherkennung“ veröffentlicht wurde und das Budget 100 000 EUR betrug.
Die Spanne lag in der Auftragsbekanntmachung zwischen 85 000 und 100 000 EUR.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:21.10.2014