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Bauleistung - 373560-2023

22/06/2023    S119

Deutschland-Frankfurt am Main: Fahrleitungsbauarbeiten

2023/S 119-373560

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Adam - Riese - Str. 11 - 13
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Alberter, Nadine
E-Mail: Nadine.Alberter@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130872509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Hauptort der Ausführung:

Tutzing

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/04/2022
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 079-213741

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI55824
Bezeichnung des Auftrags:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
19/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden .

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Hauptort der Ausführung:

Tutzing

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Tutzing - Kochel, Oberleitungserneuerung

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/04/2022
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

MKA12 - Zur Gewährleistung der Befahrbarkeit der BE-Flächen muss der Weg mit Stahlplattenstraßen befestigt werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Herstellung der BE-Flächen zur Bauausführung folgten den Vorgaben des AG. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass beider Herstellung den Anweisungen der Umweltplanung folge geleistet werden muss. Die Umweltplanung gibt hier dem AN vor,dass zur Herstellung der BE Oberfläche eine Geofließ ausgelegt werden muss und dies mit einer 10 - 20 cm Kiesschicht zubedenken. Diese Befestigung war nicht ausreichend und so ist die Herstellung von Stahlplattenstraßen je BE-Flächenotwendig, um die Befahrbarkeit zu gewährleisten. Der AN ist vertraglich zur Herstellung der BE-Fläche gemäß derUmweltplanung verpflichtet. Der Mehraufwand durch die zusätzliche Maßnahme zur Befestigung der BE-Flächen war nichtvorhersehbar.

VII.2.3)Preiserhöhung