Fournitures - 374723-2022

11/07/2022    S131

Deutschland-Gelsenkirchen: Neue Aktivkohle

2022/S 131-374723

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GELSENWASSER AG
Nationale Identifikationsnummer: DE124978719
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Jacqueline Großfeld
E-Mail: vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenwasser.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserwerke Westfalen GmbH
Postanschrift: Zum Kellerbach 52
Ort: Schwerte
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58239
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Jacqueline Großfeld
E-Mail: vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserwerke-westfalen.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wassergewinnung Essen GmbH
Postanschrift: Langenbergerstr. 306
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45277
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Jacqueline Großfeld
E-Mail: vergabestelle-sg3@gelsenwasser.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wg-essen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDKDB9B/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDKDB9B
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Daseinsvorsorge (Wasser, Gas, Strom)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von frischer Korn-Aktivkohle auf Rohstoffbasis Kokosnuss-Schale und Steinkohle

Referenznummer der Bekanntmachung: 044220623A
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24954100 Neue Aktivkohle
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GELSENWASSER AG Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Das GELSENWASSER-Qualifizierungssystem umfasst die Eignungsprüfung für nachfolgende Gesellschaften:

GELSENWASSER AG (GW), Willy-Brandt-Allee 26, 45897 Gelsenkirchen;

Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW), Zum Kellerbach 52, 58239 Schwerte;

Wassergewinnung Essen GmbH (WGE), Langenbergerstr. 306, 45277 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das vorliegende Qualifizierungssystem soll den Auftraggebern bei der Beschaffung von mehrfach anfallenden Lieferungen von frischer Korn-Aktivkohle auf Rohstoffbasis Kokosnuss-Schale und Steinkohle zur Trinkwasseraufbereitung einen geeigneten Bieterkreis aufzeigen.

Im Einzelnen sind folgende Leistungen

erforderlich:

1) Transportlogistik

2) Lieferung der Korn-Aktivkohle

3) Einfüllung der Korn-Aktivkohle

Die Leistungen gemäß der Punkte 1 bis 3 erfolgen dabei einzeln je Behälter bzw. Becken. Je nach Behälter?bzw. Beckenvolumen ist mit einzelnen Chargengrößen von 100 bis 200 m³ Korn-Aktivkohle zu rechnen. Eine Gesamtlieferung kann ein Volumen von bis zu 700 m³ Korn-Aktivkohle umfassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Sämtliche, von den Bewerbern zu erfüllenden Anforderungen einschließlich deren Klassifizierung als Eignungs-/Ausschlusskriterien stehen online über den Vergabemarktplatz zum Download oder zum Ausdruck zur Verfügung.

Soweit Vordrucke von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, sind diese zu verwenden. Sämtliche Unterlagen sind über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr einzureichen. Die Vergabestelle

behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären (§ 51 Abs. 2 SektV0).

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Zur Verringerung des Nachweisaufwands auf Bewerberseite sieht der Auftraggeber für einen Großteil der geforderten Eignungsanforderungen Eigenerklärungen vor. Nur im Fall objektiv begründeter, konkreter Zweifel ist er gehalten, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls von neuem in die Eignungsprüfung einzutreten. Für diesen Fall behält er sich vor, auch über die genannten Nachweise hinausgehende Erklärungen und Nachweise zum Beleg der Eignung abzufordern. Sollte sich herausstellen, dass der Qualifizierungsteilnehmer unzutreffende Angaben im Rahmen des Qualifizierungssystems zu seiner Eignung

gemacht hat, stellt allein dies bereits einen Ausschlussgrund dar.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen, technischen oder

beruflichen Leistungsfähigkeit auch auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem er zu diesen steht (§ 47 Abs. 1 S. 1 u. 2 SektVO). In diesem Fall behält sich die Vergabestelle vor, im Einzelfall die in diesem Qualifizierungsverfahren geforderten Eignungsnachweise

des Nachunternehmers anzufordern, soweit der Nachunternehmer nicht selbst in diesem Verfahren qualifiziert ist. Ferner sind entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich - auf besonderes Verlangen - vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Die Eignung/Qualifizierung wird anhand von Eignungsanforderungen, die als Eignungs- Ausschlusskriterien (K.O.), Eignungs-Ausschlusskriterien nach Ausübung des Auftraggeberermessens bei Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit (K.O.*) ermittelt. Zudem existieren Informationskriterien zu allgemeinen Unternehmensangaben (Info), die nicht bei der Eignungsprüfung/Qualifizierung berücksichtigt werden.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Die Vergabestelle behält sich - auf besonderes Verlangen - vor, von jeglichen Unternehmen Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern

vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Bewerber sind für das Qualifikationsverfahren geeignet, wenn sie sämtliche Ausschlusskriterien vollständig erfüllen. Ein Unternehmen, das auch nur ein Eignungs-Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist nicht geeignet und kommt für die Qualifizierung oder Auftragsvergabe/- ausführung nicht in Betracht. Die Kriterien werden mit einer Bewertungsmatrix zum Qualifizierungssystem ausgewertet und dokumentiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Erfüllung der Eignungskriterien: Erfüllung der K.O und K.O* Fragen im Qualifizierungssystem.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 149-368297
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDKDB9B

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind."

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2022